Alois Wiesholler aus Hirschau wurde zu Beginn der Sitzung von Bürgermeister Gerhard Wirnshofer als neues Gemeinderatsmitglied vereidigt worden. Wiesholler, der bereits von 2014 bis 2020 dem Gremium angehörte, sprach dabei die Eidesformel. Für ihn wird es eine recht kurze Amtsperiode sein, denn am 8. März 2026 stehen bereits wieder Kommunalwahlen für die Wahlperiode 2026 bis 2032 an. Der Erste Bürgermeister hieß Wiesholler herzlich willkommen und wünschte ihm alles Gute für die anstehende Zeit. Die Neubesetzung war notwendig geworden, weil Florian Wimmer durch seinen Wegzug aus dem Gemeindegebiet seine Wählbarkeit zum ehrenamtlichen Gemeinderat verloren hatte und sein Amt folgerichtig aufgeben musste. In seiner Sitzung am 17. März hatte der Gemeinderat das Ausscheiden Wimmers durch einstimmigen Beschluss bereits bestätigt und den CSU-Listennachfolger Wiesholler (laut amtlichem Endergebnis der Kommunalwahl 2020) als Nachrücker für Wimmer bestimmt. Nach seiner nun erfolgten Vereidigung nahm der Ehrenvorsitzende des Musikvereins Grabenstätt Wiesholler sein Mandat gerne an und freute sich auf die Arbeit mit seinen Ratskollegen. Auf Vorschlag der CSU bestellte der Gemeinderat ihn anschließend per ebenfalls einstimmigen Beschluss als Vertreter für das Verwaltungsratsmitglied der gemeindlichen Fernwärmeversorgung Grabenstätt Süd KU AöR, Alois Binder. Mit dem vorzeitigen Ausscheiden Wimmers aus dem Gemeinderat, endete nämlich auch dessen Amtszeit im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens. Die Besetzung des Verwaltungsrats hat analog der Besetzung im Gemeinderat beziehungsweise in den gemeindlichen Ausschüssen zu erfolgen, sodass ein CSU-Rat nachrücken musste.
Der Gemeinderat hat die Vorentwurfsplanung des Grabenstätter Architekturbüros Gerhard Schuster für den Umbau beziehungsweise die Erweiterung der seit 1996 bestehenden Mittagsbetreuung in der Grundschule Grabenstätt einstimmig anerkannt. Da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stetig steigt, soll die Mittagsbetreuung auch mit Blick auf die ab Herbst 2026 gesetzlich vorgeschriebene Ganztagsbetreuung von 75 auf 100 Plätze erweitert werden, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Damit dies bewerkstelligt werden könne, seien ein Teilumbau der im ersten Obergeschoss befindlichen Räume der Mittagsbetreuung und ein Komplettumbau der benachbarten früheren Hausmeisterwohnung vorgesehen. Im Zuge der anvisierten Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung, die zuletzt im Januar 2022 bewohnt war, entstünde Wirnshofer zufolge ein 80 Quadratmeter großer Essensbereich mit 52 Plätzen. Denkbar wäre ihm zufolge auch, diesen Bereich an geeigneter Stelle mit einer mobilen Trennwand auszustatten, damit er im Bedarfsfall an den Nachmittagen auch für andere Zwecke, in kleineren Einheiten, genutzt werden könnte. Im bestehenden Spielflur soll ein Raum für die Leitung abgetrennt werden. Dessen Wände erhielten Verglasungen zum Flur und zum Spielbereich, damit die Leitung einen guten Blick auf das Geschehen habe, so Architekt Gerhard Schuster. Versetzt werden sollen das Brandschutzelement zwischen Spielflur und Treppenhaus im Westflügel sowie der bestehende Raumteiler zwischen den Räumen 114 und 115, um zwei etwa gleich große Räume für die Hausaufgabenbetreuung zu erhalten. Das bestehende WC werde in ein Personal-WC und ein WC für Kinder umgebaut und gleichzeitig vergrößert und das bestehende Hausmeister-Bad soll zu einem Raum für das Händewaschen der Kinder umfunktioniert werden, so Schuster. Dies hätte den Vorteil, dass die Kinder nicht die Toiletten im Ostflügel des Schulgebäudes aufsuchen müssten. Wie es weiter hieß, sollen zusätzlich auch Verbindungstüren zwischen den verschiedenen Räumen der Mittagsbetreuung eingebaut werden, möglicherweise auch zusätzliche Sichtfenster in den Wänden, um in benachbarte Räume blicken zu können. Da die 2022 in der Schule eingebaute moderne Lüftungsanlage von ihrem Leistungsvermögen an ihre Grenzen stoßen würde, sei im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung wahrscheinlich eine separate Lüftungsanlage notwendig, so Schuster. Fraglich sei auch, ob die dort befindliche einfache und in die Jahre gekommene Haushaltsküche den geltenden Hygieneanforderungen genüge. Dies müsse noch abschließend geprüft werden. Der Einbau einer neuen Küche würde laut Schuster allein mit rund 25.000 Euro zu Buche schlagen. Insgesamt rechnete er bei der Vorstellung der Vorentwurfsplanung mit Umbau-Kosten (laufende Schätzung) in Höhe von rund 581.453 Euro brutto. Wie viel die Gemeinde davon selbst tragen müsste, ist noch nicht abschließend geklärt. Gefördert werden grundsätzlich nur neu geschaffene Betreuungsplätze und zwar mit jeweils 6000 Euro, so Wirnshofer. Bei 25 neuen Plätzen wäre dies eine Förderung von 150.000 Euro. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass die komplette Anzahl der Ganztagsbetreuungsplätze, also 100, gefördert werde, da mit diesen Plätzen erstmalig der verlängerte Betreuungsanspruch bis 16 Uhr, auch an Freitagen, erfüllt werde. Sollte dies so kommen, so müsste die Gemeinde womöglich nur einen zehnprozentigen Eigenanteil leisten. Einig war man sich darin, dass im Zuge der Erweiterung der Mittagsbetreuung und der Installierung der Ganztagsbetreuung ein zusätzlicher Personalbedarf notwendig werde. Die Umbauarbeiten könnten möglicherweise schon zu Beginn der Sommerferien anlaufen, so Wirnshofer.
Für den geplanten Neubau des Hochbehälters der gemeindlichen Wasserversorgung Marwang sowie für das Mischgebäude wurden die entsprechenden Bauanträge vorbereitet. Der Gemeinderat nahm die Eingabeplanung zur Ertüchtigung der Wasserversorgung zur Kenntnis und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Schon in der Sitzung am 18. November 2024 war die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Dippold und Gerold einstimmig anerkannt worden. Laut Bauantrag soll auf einem Grundstück bei Vocking der Neubau eines Gebäudes mit zwei Rundbehältern in Edelstahlbauweise erfolgen. Die Investition beläuft sich auf voraussichtlich knapp 2,4 Millionen Euro netto. Das Grundstück habe eigentumsrechtlich gesichert werden können, so der Bürgermeister. Das Gebäude werde einen Grundriss von 16,9 mal 9,35 Metern und eine seitliche Wandhöhe von 11,30 Metern haben. Mit einem Satteldach, einer Holzverschalung und einem kleinen Windfang als „Sauberkeitsschleuse“ soll es am Waldrand gut in das Gelände eingebettet werden. Es handelt sich um ein Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich. Dieses sei zulässig, wenn öffentliche Belange diesem nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, was hier der Fall sei, so Wirnshofer. Die Entfernung zum Wasserschutzgebiet „Eggerhauser Holz“ betrage zirka 300 Meter. Da die Zeit in diesem Jahr nicht mehr ausreicht um den Bau des Hochbehälters abschließen zu können, wird die Maßnahme auf 2026 verschoben. Zuerst müsse nämlich erst der Hochbehälter fertiggestellt worden sein, bevor mit dem Leitungsbau begonnen werde, so der Erste Bürgermeister.
Mit einer Gegenstimme hat man anschließend auch das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des wohl rund 230.000 Euro netto teuren Mischgebäudes im Bereich Eggerhausen abgesegnet. Auch diese Maßnahme dient der Ertüchtigung der gemeindlichen Wasserversorgung. Im Gemeinderat war am 18. November 2024 bereits beschlossen worden, weiterhin einen geordneten Mischbetrieb mit dem Wasserbeschaffungsverband (WBV) Grabenstätt zu realisieren. Hintergrund: Bis Februar 2014 bezogen die Bürger in Hirschau, Hagenau, Marwang, Obereggerhausen, Oberhochstätt und Unterhochstätt ihr Trinkwasser ausschließlich aus dem Brunnen Eggerhauser Holz der gemeindlichen Wasserversorgung. Da einige von ihnen die Trinkwasserqualität anzweifelten, wurden die genannten Ortsteile dann bis Mai 2015 mittels eines vorsorglichen Notverbunds mit Trinkwasser aus der Steinweiher Quelle (WBV) versorgt. Seitdem wird in einem entsprechenden Verhältnis beigemischt. Der Nitratwert im Mischbetrieb liegt dadurch stets bei zirka 16 bis 17 Milligramm pro Liter, was aus korrosionschemischer Sicht in Bezug auf alte verzinkte Leitungen unbedenklich ist. Ohne Mischung bewegt sich der Nitratwert im Wasser aus dem Brunnen „Eggerhauser Holz“ zwischen 20 bis 24 Milligramm pro Liter. Der allgemeine Nitrat-Grenzwert liegt erst bei 50 Milligramm pro Liter. Auch beim „Mischgebäude“ handle es sich um ein Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich, so Wirnshofer. Es diene ebenfalls der öffentlichen Wasserversorgung und sei dementsprechend privilegiert. Die Erschließung sei ihm zufolge mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten über gemeindeeigene Feldwege nördlich der Kreisstraße TS 3 gesichert. Auf die Frage aus dem Gemeinderat, ob man auf das neue Mischgebäude zur Kosteneinsparung verzichten könnte, betonte Wirnshofer, dass andernfalls keine auf Dauer geregelte und konstante Mischung möglich sei. Der hohen Kosten und der damit verbundenen Verunsicherung in der Bevölkerung sei man sich bewusst. Aktuell werde noch geprüft, wie man mit den Kosten umgehe und wie diese umgelegt werden könnten. Man hoffe auf Förderungen bzw. sonstige Beteiligungen und versuche das Umlageverfahren so hinzubekommen, dass es für die betroffenen Bürger bezahlbar sei, so der Erste Bürgermeister. Sobald aussagekräftige Zahlen vorlägen, werde man auch zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Bei der Gemeinde wurde bereits 2023 eine Anfrage gestellt wegen der Bebaubarkeit des Grundstücks FlNr. 905/4 der Gemarkung Oberhochstätt (am Stocketweg), welches außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Marwang Nord“ direkt angrenzend an die bestehende Bebauung liegt. Da der Flächennutzungsplan hier eine Waldfläche darstellt und die Erschließungssituation nach dem damaligen Stand nicht geregelt war, wurde dem Antragsteller aufgegeben, die Rechtslage mit dem AELF Bereich Forsten abzustimmen und privatrechtlich zu klären, ob eine leitungrechtliche Erschließung herbeigeführt werden kann. Erst dann konnte ein Bauleitplanverfahren in Aussicht gestellt werden.
Der Antragsteller stellte nun Ende 2024 den Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplans „Marwang Nord“ für den Bereich des gegenständlichen Grundstücks unter Vorlage eines Konzeptplans für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung sowie Unterlagen zu einer geordneten Erschließung. Das AELF Bereich Forsten hat der Maßnahme das Einvernehmen ebenfalls in Aussicht gestellt.
Der Bau- und Planungsausschuss hatte dem Antrag bereits grundsätzlich stattgegeben mit der Maßgabe, dass die Kosten für die komplette Bauleitplanung dem Antragsteller auferlegt werden und dass alle erforderlichen dinglichen Sicherungen bis zu einem Satzungsbeschluss vorzulegen sind. In Bezug auf die Zufahrt zum Grundstück soll ebenfalls eine Regelung getroffen werden. Da es sich um eine Erweiterung in den jetzigen Außenbereich handelt, ist für die Erweiterung des Bebauungsplans das sog. Regelverfahren mit naturschutzrechtlichem Ausgleich sowie die geordnete Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Wegen der grundsätzlichen ortsplanerischen Bedeutung befasste sich zunächst noch einmal der Gemeinderat mit dieser Angelegenheit. Der Rat stimmte letztendlich der Einleitung des Änderungsverfahrens einstimmig zu. Da es sich allerdings um eine flächenmäßig unbedeutende Änderung handelt, wurde die Durchführung des weiteren Verfahrens vom Gemeinderat wiederum an den Bau- und Planungsausschuss übertragen. Der Ausschuss wird nun die beiden Änderungen (Flächennutzungsplanänderung und Erweiterung des Bebauungsplans) im sog. Parallelverfahren fortführen.
Der Vorsitzende gab aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass der Gemeinderat einer Kooperationsvereinbarung zur Defizitbeteiligung mit der Sing- und Musikschule Inzell zugestimmt hat. Aus dem Grabenstätter Gemeindegebiet nimmt eine nicht unbeachtliche Anzahl von Schülern die Angebote der Inzeller Musikschule wahr, welche bereits seit Jahren auch die sehr wichtige musikalische Früherziehung für Kinder unserer Gemeinde übernimmt. In Anschluss an die musikalische Früherziehung können sich die Kinder dann entscheiden, welchen musikalischen Weg sie einschlagen wollen.