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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 9/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Gemeindliche Wasserversorgung Marwang;

Geplanter Hochbehälterneubau in Vocking

Die Zukunft der gemeindlichen Wasserversorgung Marwang, die die Grabenstätter Ortsteile Marwang, Hirschau, Hagenau und Obereggerhausen sowie im Chieminger Gemeindebereich die Ortsteile Oberhochstätt und Unterhochstätt mit Trinkwasser versorgt, ist weiterhin gesichert. Mit einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, dass der Neubau des Hochbehälters in Vocking nach den Plänen des Ingenieurbüros Dippold & Gerold vom 24. Juni 2024 einschließlich der Ergänzungen vom 25. November 2024 und 21. Juli 2025 sowie den zugrundeliegenden bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen vom 27. August 2025 beziehungsweise 12. März 2025 durchgeführt werden soll. Die Verwaltung ist zugleich damit beauftragt worden, die Ausschreibung der Bauleistungen entsprechend zu veranlassen. Die Umsetzung des angedachten Mischgebäudes einschließlich des dazugehörigen Rohrleitungsbaus wurde hingegen aus Kostengründen vorerst zurückgestellt. Dazu gab es aus dem Gremium einzelne kritische Stimmen, denn schon 2013 und 2014 hatte die gemeindliche Wasserversorgung für Schlagzeilen gesorgt, da damals aufgrund der Korrosionsneigung des Trinkwassers mit etwaigen Auswirkungen auf feuerverzinkte Rohrleitungen in Hausinstallationen Fragen aufkamen. Im Februar 2015 wurde deshalb vorsorglich ein Trinkwasserverbund mit dem Wasserbeschaffungsverband (WBV) Grabenstätt eingerichtet. Seitdem wird das Wasser aus der gmeindlichen Wasserversorgung mit dem des WBV Grabenstätt zu bestimmten Anteilen gemischt. Aus der Mitte des Rates wurden Bedenken geäußert, dass Bürger mit alten verzinkten Hausinstallationen in ihren Altbauten (nur solche Rohre unterliegen dort einer eventuellen Korrosionsgefahr) erneut gesundheitliche Bedenken äußern und im Nachgang wieder einen Mischbetrieb einfordern könnten. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer verwies hier auf die zuvor verlesene Stellungnahme des Gesundheitsamts Traunstein, wonach das besagte Mischen nicht notwendig sei, auch weil die Qualität des Wasser aus trinkwasserhygienischer Sicht nicht zu beanstanden sei. Außerdem bestehe durch das vom Landratsamt Traunstein mittlerweile festgesetzte Wasserschutzgebiet ein zusätzlicher Schutz. 2025 hatte sich in der Bürgerschaft erneut Widerstand geregt, dieses Mal aber nicht wegen des Wassers beziehungsweise der Korrosionsgefahr, sondern weil man im Zuge des geplanten kostspieligen Hochbehälter-Neubaus hohe finanzielle Belastungen befürchtete.

Aufgrund verschiedener Eingaben im Zusammenhang mit dem geplanten Hochbehälterneubau in Vocking und der Errichtung eines Mischgebäudes sowie der damit verbundenen Sorgen der Abnehmer um die sich daraus ergebenen Verbesserungsbeiträge hatte die Gemeindeverwaltung das beauftragte Ingenieurbüro Dippold & Gerold nun nochmals darum gebeten, alternative Ausführungsvarianten inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen. Verglichen wurde dabei der eigentlich schon vor rund vier Jahren beschlossene und bereits genehmigte Hochbehälter-Neubau aus Edelstahl (bestehend aus zwei Kammern in Hochbauweise mit einem jeweiligen Fassungsvermögen von 250 Kubikmetern) mit den von der „IG Marwanger Wasser“ und den Freien Wählern Grabenstätt im Januar und Februar 2026 eingebrachten Ausführungsvarianten, darunter eine liegende Hochbehältervariante unter der Erde, wie sie in Staudach-Egerndach verfolgt werde. Dipl.-Ing. Mathias Gerold betonte, dass der Brunnenbetrieb der gemeindlichen Wasserversorgung Grabenstätt überhaupt nicht mit dem Fall Staudach-Egerndach vergleichbar sei, weil die Wasserversorgung dort über eine Quelle erfolge. Es handle sich dort um ein komplett anderes System. Eine Hochbehälter-Dimensionierung von gut 300 Kubikmetern Wasser, wie in Staudach-Egerndach, würde für die gemeindliche Wasserversorgung in keinster Weise ausreichen, gab Gerold zu bedenken und rechnete vor, warum man 500 Kubikmeter benötige. Den Hochbehälterneubau am rund 70 Jahre alten Standort in Marwang vorzunehmen würde laut Gerold nicht funktionieren, da die Versorgung während der Bauphase sichergestellt sein müsse. Auch eine Druckverbesserung ließe sich am alten Standort nicht erzielen, während man am neuen Hochbehälter-Standort in Vocking den Betriebsdruck um zirka 1,2 Bar verbessern könne.

Die Baukosten (netto) für den Hochbehälterneubau in Vocking belaufen sich laut Gerold auf 1.315.000 Euro. Die Alternativ-Varianten hätte in finanzieller Hinsicht also keinen wirklichen Mehrwert versprochen, so Gerold. Hinzu kommen die veranschlagten Baukosten (netto) für den Rohrleitungsbau in Höhe von 640.000 Euro, der unabhängig von der Ausführungsart notwendig sei. Das Mischgebäude und die sich daraus ergebende Rohrleitungserneuerung schlage mit insgesamt 431.000 Euro netto zubuche. Die Netto-Baukosten für beide Baumaßnahmen würden 2.386.000 Euro betragen (ohne Baunebenkosten in Höhe von 410.000 Euro). Das Mischgebäude könne, sofern eine Mischung weiterhin verfolgt werde, problemlos zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, so Gerold. Laut 1. Bürgermeister Wirnshofer sei die Umsetzung des Mischgebäudes ohnehin kritisch zu betrachten, das es hierfür keine rechtliche Notwendigkeit gebe. Die Kosten müssten im gegebenen Fall dennoch auf die Anschlussnehmer umgelegt werden.

Zum Abschluss stellte Gerold den möglichen Zeitplan vor. Nach der nun erfolgten positiven Abstimmung über den Bauentwurf könnten die Bauleistungen noch in diesem April ausgeschrieben werden. Die Beauftragung der Fachfirmen dürfte dann bereits im Mai erfolgen. Wenn alles nach Plan verlaufe, sei dann im Juli 2026 mit dem Beginn der Bauausführung zu rechnen, betonte Gerold. Die Inbetriebnahme ist für ihn im Dezember 2027 realistisch.

Bauleitplanung „Bürgersolarpark Erlstätt“ - Verfahrenseinstellung

Das Parallelverfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaikanlage südwestlich von Erlstätt und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ war schon weit vorangeschritten und die Umsetzung schien nur noch eine Frage der Zeit zu sein, doch nun wird das Projekt eingestellt. Im Zuge der Behördenbeteiligung hat der Vorhabenträger MaxSolar die Gemeinde nämlich schriftlich um die Einstellung der beiden Bauleitplanverfahren gebeten.

Seit September 2024 waren durch die vom Antragssteller beauftragten Planungsbüros für die Planungsbereiche Grundlagen in Bezug auf das Grundwasser und den Bodenschutz erarbeitet worden. Gerade die mit den Fachbehörden Wasserwirtschaftsamt Traunstein und Landratsamt Traunstein erarbeiteten Lösungsvarianten stellten sich dann aber im Ergebnis so dar, das bei Extremwetterereignissen eine solche Dimensionierung des Versickerungssystems auf der 2,55 Hektar großen Fläche (verfüllter ehemaliger Kiesabbaubereich) erforderlich gewesen wäre, dass sich das Gesamtprojekt nicht mehr wirtschaftlich darstellen hätte lassen können, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Die Geschäftsleitung der Fa. MaxSolar habe dann nach umfassender Bewertung der Kosten und Risiken den Entschluss gefasst, das Projekt mit der angedachten 2,3 Megawattpeak (MWp) nicht mehr weiterzuverfolgen. Da es sich bei der Fläche um eine sogenannte „Konversionsfläche“ handelt, also eine Fläche, die nach einem früheren Kiesabbau mit anschließender Auffüllung brachliegt, kann sie nur bedingt landwirtschaftlich genutzt werden. Somit hätte sich das Areal auch als Gemeindesicht sehr gut als Freiflächen-Photovoltaikanlagenfläche (in Kombination mit einem arten- und blütenreichen Extensivgrünland) geeignet, um einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten und für die Zukunft eine nachhaltige Energieversorgung im Ort und in der Region sicherzustellen. Um die Bauleitplanung nun geordnet abschließen zu können, wurde ein förmlicher Beschluss zur Einstellung des Verfahrens gefasst.

Erweiterung von Baumgräbern auf dem gemeindlichen Friedhof

Einstimmig hat der Gemeinderat die Errichtung von zehn neuen Baumgräbern im nordöstlichen Bereich des gemeindlichen Friedhofs beschlossen. Bereits vor zehn Jahren waren im südlichen Erweiterungsteil bei einem Ahornbaum sechs Röhrensysteme als Baumgräber angelegt worden. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer vor der Abstimmung betont hatte, seien diese sechs Baumgräber alle belegt, sodass von Seiten der Friedhofsverwaltung kein Grab mehr für diese Bestattungsform angeboten werden könne. Eine Erweiterung am alten Standort sei nicht möglich, da sich dort umliegend Erdgräber mit einer längeren Nutzungsdauer befänden. Als Alternativstandort hat man nun im linken Friedhofsteil unweit des Eingangstors einen Wiesenbereich mit Bäumen gefunden, der sich für die neuen Baumgräber bestens eigne, so Wirnshofer. Um die hinteren beiden Bäume könnte man jeweils im Halbkreis fünf Baumgräber errichten. Diese dienten der Aufnahme von bis zu vier Urnen und die Gebühren beliefen sich für die Dauer einer Ruhezeit von zehn Jahren auf 700 Euro. Baumgräber sind mit Bodenhülsen vorgefertigte Urnengräber, die erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Ein Anspruch auf Verlängerung nach Ablauf dieser zehnjährigen Ruhezeit besteht nicht, bei Folgebestattungen wird die Nutzungszeit jedoch auf Dauer der Ruhezeit verlängert. Jedes Baumgrab ist mit einem rasenbündigen Bronzedeckel dauerhaft verschlossen. Dieser bleibt im Eigentum der Gemeinde. Für den Bronzedeckel werden passgenaue Gravurschilder bereitgestellt. Die Gravur erfolgt aber auf Kosten des Nutzungsberechtigten.

Auch wenn es am gemeindlichen Friedhof in Grabenstätt nach wie vor die Möglichkeit gibt, für Sargbestattungen ein Einzel- oder Familiengrab zu erwerben, ist auch dort ein klarer Trend erkennbar. Die Nachfrage nach Urnenbestattungen nimmt im Verhältnis zu den Sargbestattungen weiter zu. Eine Sargbestattung findet nur noch selten statt und überwiegend werden von den Angehörigen alternative Grabarten für Urnen gewünscht. Für Urnenbestattungen gibt es auf dem gemeindlichen Friedhof neben den Baumgräbern weitere Möglichkeiten wie Urnenstelen, ein Urnenreihengrab und auch ein Gemeinschaftsgrab, den sogenannten „Lebensweg“.

Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an bestimmten Sonn- und Feiertagen

Nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss erlässt die Gemeinde Grabenstätt gemäß des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes eine Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an bestimmten Sonn- und Feiertagen. Damit kann die Gemeinde es hiesigen Geschäften ermöglichen, an bis zu vier Sonn- und Feiertagen zu öffnen, vorausgesetzt diese Tage stehen in einem Zusammenhang mit einem besonderen Anlass wie den beiden Marktsonntagen (Mai- und Herbstmarkt). Der Abstimmung vorausgegangen war ein in der Gemeindeverwaltung eingegangene Anfrage eines hiesigen Gewerbetreibenden, der beim diesjährigen Maimarkt am 10. Mai sein Ladengeschäft öffnen möchte. Abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten dürfen Geschäfte im Grabenstätter Ortskern nun laut der neuen Verordnung am Sonntag vor Christi Himmelfahrt (Maimarkt) und am dritten Sonntag im September (Herbstmarkt) jeweils von 11 bis 16 Uhr (fünf Stunden) geöffnet sein. Die Verordnung tritt noch im April in Kraft. Die Sonntagsöffnungen entfallen, wenn die anlassgebende Veranstaltung abgesagt wird.

Nicht zu verwechseln ist diese Verordnung mit der bereits bekannten „Verordnung über den Sonntagsverkauf im Erholungsort Grabenstätt“, mit der sich der Gemeinderat im vergangenen Oktober befasst hat. Diese bietet ebenfalls die Möglichkeit an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen offen zu halten, allerdings nur für solche Verkaufsstellen, die Tourismusbedarf oder für den Ort kennzeichnende Waren feilhalten. Grundlage für diese Verordnung ist Artikel 5 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes und das der Gemeinde Grabenstätt seit vielen Jahren zustehende Prädikat „Erholungsort“.

Mitnutzung des bestehenden DFMG-Maststandortes in Erlstätt durch die Fa. Telefónica Deutschland

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der geplanten Erweiterung der bestehenden Mobilfunksendeanlage in Erlstätt. Der rund 30 Meter hohe Stahlgittermast der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) steht seit Juni 2021 rund 500 Meter südlich der Erlstätter Wohnbebauung auf einem Privatgrundstück mit einem landwirtschaftlichen Gebäude. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer erläuterte, wolle die Firma Telefónica Deutschland den besagten Mobilfunkmast in Erlstätt zukünftig mitnutzen und mit Telefónica/o2-Funksystemen (LTE/5G) ausstatten. Die Räte begrüßten dies geschlossen. Neben der Deutschen Telekom als Hauptnutzerin und der Firma Vodafone, die im Herbst 2022 erfolgreich angefragt hatte, wird damit nun der dritte Mobilfunkbetreiber den DFMG-Mast nutzen. Vor der einstimmigen Beschlussfassung erinnerte der Bürgermeister daran, dass sich der Gemeinderat einst beim Genehmigungsverfahren klar für eine Nutzung des neuen Masts durch mehrere Netzbetreiber ausgesprochen habe. Weitere Suchanfragen für zusätzliche Standorte sollten dadurch verhindert werden. Mit der nun geplanten Erweiterung werde es eine stabilere Netzabdeckung für Telefónica/o2-Kunden im Erlstätter Ortsbereich und im Umfeld geben. Ein möglicher Umsetzungszeitpunkt ist der Gemeindeverwaltung noch nicht mitgeteilt worden.

Jahresrechnung 2025

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Robert Muggenhamer stellte das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2025 vor und attestierte der zuständigen Sachbearbeiterin in der Gemeindeverwaltung Monika Loferer eine sehr gute Kassenführung. Es hätten sich keinerlei Beanstandungen ergeben. Auch zweckgebundene Spenden seien ordnungsgemäß verwendet und verbucht worden und die Verfügungsmittel des Bürgermeisters würden stets maßvoll und angemessen verwendet und zutreffend erfasst. Hinsichtlich der Frankierung von Briefen empfahl Muggenhamer der Verwaltung, künftig auf die alternative Verwendung von Briefmarken zu verzichten, da die dafür notwendige Portobuchführung viel Verwaltungsaufwand verursache und Fehlerquellen berge. Stattdessen sollte ausschließlich die vorhandene Frankiermaschine genutzt werden. Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2025 festzustellen, kam der Gemeinderat anschließend geschlossen nach. Die Summe der bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben beträgt 15.247.754 Euro. Nach der Feststellung der Jahresrechnung erteilte der Gemeinderat dem 1. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer einstimmig die Entlastung. 2. Bürgermeister Alois Binder übernahm für diesen Tagesordnungspunkt vorübergehend die Sitzungsleitung.

Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Staatsstraße 2095 östlich von Kraimoos

Bis auf Weiteres wird es keinen durchgehenden 70-Stundenkilometer-Bereich auf der Staatsstraße 2095 östlich von Kraimoos geben. Ein entsprechender Antrag der Gemeinde sei von der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Traunstein nur zum Teil stattgegeben worden, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Die besagte Behörde hatte zuvor die Stellungnahmen des Staatlichen Bauamts Traunstein als Straßenbaulastträger und der Polizei ausgewertet. Dabei ist festgestellt worden, dass die Staatsstraße zwischen Traunstein und Seebruck in fünf 70-km/h-Abschnitte eingeteilt ist und zwar im Bereich Erlstätter Berg, im Bereich Erlstätt, im Weiler Kraimoos, im Bereich des Kreisverkehrs bei Laimgrub und auf Höhe Arlaching/Ising. Den bestehenden 70-km/h-Bereich zwischen den Einmündungen der Kreisstraße TS 54 (Erlstätt) und der Kreisstraße TS 2 (Schmidham/Wolkersdorf) hätte die Gemeinde gerne um 600 Meter bis Kraimoos verlängert gesehen, gerade auch um den gefährlichen Einmündungsbereich der Kreisstraße TS 2 in die Staatstraße spürbar zu entschärfen. Dass es dazu vorerst nicht kommen wird, begründet die zuständige Fachbehörde damit, dass die Staatsstraße in dem besagten Bereich gerade und eben verlaufe und daher sehr übersichtlich sei. Die Einmündung der Kreisstraße TS 2 sei zudem (von Kraimoos kommend) bereits durch eine Linksabbiegespur an die Staatsstraße angeschlossen. Laut Auswertung der Unfalldatenbank ereigneten sich in den letzten fünf Jahren in dem besagten Streckenabschnitt neben 15 Wildunfällen insgesamt neun Unfälle mit einer getöteten, einer schwerverletzten und fünf leichtverletzten Personen. Hauptunfallursache war in sieben Fällen das Nichtbeachten der Vorfahrtszeichen. Überhöhte Geschwindigkeit wurde in keinem der neun Unfälle als Unfallursache genannt. Bis auf die Unfälle mit einer schwerverletzten Person und einer getöteten Person im Bereich der Einmündung Kreisstraße TS 2, bei der das herankommende Fahrzeug übersehen wurde, ereigneten sich nur Unfälle mit Leichtverletzten oder Sachschaden. Da man eine Unfallhäufung mit Ursache „erhöhte Geschwindigkeit“ bisher nicht feststellen habe können, sei im Ergebnis nach derzeitigem Stand eine entsprechende Anordnung in dem beantragten Abschnitt nicht begründbar, so die Antwort der Straßenverkehrsbehörde. Im vergangenen Herbst wurde jedoch der 70-km/h-Bereich zwischen dem Erlstätter Berg bis kurz nach der Einmündung der Kreisstraße TS 54 verlängert. Im Gemeinderat nahm man die jüngste Entscheidung mit Bedauern, Unverständnis und durchaus auch Unmut zur Kenntnis. Bei einer verminderten zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte man die folgenschweren Unfälle vielleicht verhindern können, so die Meinung einiger Gemeinderatsmitglieder.

Temporärer Mobilfunkmast im Bereich der Autobahn südlich von Winkl

Die Deutsche Telekom hatte bereits im Herbst 2024 eine Standortanfrage für einen temporären Mobilfunkmast (in Form eines Mastwagens) bei der Gemeinde eingereicht. Der Gemeinderat schlug daraufhin einen Grundstück südlich der Autobahn A8 vor.

Im Rahmen der damaligen Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass die Deutsche Telekom auch noch andere Grundstücke prüfen werde, unabhängig vom gemeindlichen Standortvorschlag. Nach einiger Zeit wurde vonseiten der Deutschen Telekom dann mitgeteilt, dass der Mastwagen in der angrenzenden Grünfläche südlich des Pendlerparkplatzes aufgestellt werden soll.

Nach genauerer Standortbewertung durch die Deutsche Telekom wurde der Gemeinde wiederum mitgeteilt, dass sich der angedachte Standort am Pendlerparkplatz nun doch nicht eigne und der temporäre Mobilfunkmast 300 Meter östlich davon auf dem Grundstück Fl.Nr. 149 der Gemarkung Grabenstätt aufgestellt werden soll. Die Lage befindet sich auf einer privaten, landwirtschaftlich genutzten Fläche. Da die Aufstellung eines temporären Mobilfunkmastes verfahrensfrei ist, könne man den Übergangsstandort auch nicht blockieren, so der 1. Bürgermeister. Der Netzbetreiber müsse als Bauherr die Aufstellung der Mobilfunksendeanlage lediglich zwei Wochen vorher anzeigen.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Der 1. Bürgermeister gab verschiedene Auftragsvergaben aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt. So wurden die Arbeiten für die Heizungsinstallation im Rahmen der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Erlstätt an die Firma Muggenhamer aus Erlstätt zum Bruttoangebotspreis von 18.799,91 € vergeben. Den Zuschlag für die Lieferung und den Einbau der Sektionaltore erhielt die Firma Neimcke aus Traunstein zum Bruttoangebotspreis von 21.076,09 €. Außerdem wurde das Architekturbüro Schuster aus Grabenstätt im Zusammenhang mit der Erweiterungsplanung mit der nächsten Leistungsphase beauftragt.

Im Zuge des Bauleitverfahrens „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Chiemsee - Revitalisierung des Fossil-Gebäudes in Oberwinkl“ wurden die Planungsleistungen an das Planungsbüro BEGS aus Traunstein erteilt. Schließlich wurde auch bekannt gegeben, dass der Gemeinderat einem Zuschussantrag des Verkehrsvereins Grabenstätt zur Durchführung der Veranstaltungsreihe „Zamm Kemma 2026“ zugestimmt hat. Die aus mehreren Veranstaltungen bestehende Konzertreihe war im vergangenen Jahr erstmals durchgeführt worden und hatte viele Besucher angezogen. Die Erfolgsgeschichte soll nun heuer in Grabenstätt und Erlstätt fortgeschrieben werden.