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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 1/2024
Das Rathaus berichtet
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Aus dem Marktgemeinderat

Die Rosengräber sind fertiggestellt und durch den Erlass der Friedhofssatzung können diese nun auch vergeben werden.

Rosengräber: So viel kostet die neue Bestattungsform in Grassau

Grassau hat auf den Trend zu neuen Bestattungsformen reagiert. Das ändert sich beim Angebot und bei den Gebühren.

Das neue Friedhofskonzept, das sich derzeit in der Umsetzung befindet, ermöglicht neue Bestattungsmöglichkeiten. Bereits umgesetzt sind die Rosengräber, die eine Urnenbestattung ohne Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen ermöglichen. Für die Belegung dieser Urnenplätze ist die Änderung bzw. Anpassung der Friedhofssatzung Voraussetzung, die nun in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung erlassen wurde.

Eine Neufassung der Friedhofssatzung wurde notwendig, da weitere Bestattungsformen aufgenommen werden müssen, erklärte Bürgermeister Stefan Kattari. Neben den neuen Rosengräbern wird es in naher Zukunft auch Baumbestattungsplätze geben. Die Rosengräber wurden bereits erstellt. Um die Felder, die so bepflanzt wurden, dass sie je nach Jahreszeit ein schönes Bild ergeben, wurde eine Metallreling gezogen. An dieser werden die Erinnerungstafeln mit den Daten der Verstorbenen angebracht. Zu den Baumbestattungen erklärte der Rathauschef, dass 48 Grabplätze für diese Bestattungsform entstehen werden. Neben einem Bestandsbaum wurde hierfür ein weiterer Baum neu gepflanzt. Der vorhandene alte Baumbestand eigne sich hierfür leider nicht, da die Wurzeln der großen Birken durch Grabungen im Erdbereich beschädigt werden könnten, aber auch, weil die Birken nur eine begrenzte Lebenserwartung haben. Neben jedem der beiden Bestattungsbäume wird eine Holzstele aufgestellt, an der bis zu 24 genormte Schilder für die Verstorbenen angebracht werden können. Die Urnen werden in die Erde eingelassen

Gebühren für die alternativen Bestattungsformen

Nun wurde die Gebühr für die Nutzung der neuen Bestattungsmöglichkeiten kalkuliert. Diese setzt sich aus der Grabgebühr sowie den Pflegekosten auf die 10jährige Ruhefrist gerechnet zusammen. Bei einer Baumbestattung belaufen sich diese auf 1100 Euro, ein Rosengrab kostet 1400 Euro für die Dauer der Ruhezeit von zehn Jahren.

Richard Schreiner erkundigte sich nach dem Pflegeaufwand bei einer Baumbestattung. Diese, so Kattari, sei geringer als bei den Rosengräbern, jedoch müsse der Platz ebenfalls gepflegt und gemäht werden und die Bäume regelmäßig überprüft werden. Dr. Winfried Drost nannte dies ein emotionales Thema, wobei der soziale Aspekt nicht außeracht gelassen werden dürfe. Die hohen Kosten würden seiner Ansicht nach einen bestimmten Personenkreis ausschließen.

Laut Kattari wird das Rosengrab alles in allem gerechnet günstiger als herkömmliche Bestattungsformen sein, da sowohl die Kosten für Grabstein und Einfassung als auch die Unterhaltskosten für die 15-jährige Ruhefrist entfallen. Die Gemeinde sei verpflichtet, Bestattungseinrichtungen kostendeckend zu betreiben und Geschäftsleiter Peter Enzmann fügte hinzu, dass soziale Aspekte in die Kalkulation nicht einfließen dürfen. Auf die hohen Beerdigungskosten verwies Franz Heuberger und vermutet, dass einige mit dieser Summe ein riesiges Problem haben könnten. Er fragte, ob Ratenzahlungen möglich sind, was der Rathauschef bejahte.

Mit zwei Gegenstimmen wurde die neue Gebührensatzung mit der Ergänzung dieser beiden neuen Bestattungsarten genehmigt. tb