Es wird noch einige Zeit dauern, bis der neue Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan fertig ist und die Zielrichtung für die nächsten Jahre vorgibt. Nun wurde ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg gemacht und der Vorentwurf gebilligt. Die beiden Planungsbüros „Plankreis München“ mit den Architekten Jochen Gronle und Susanne Rentsch sowie das Planungsbüro „WGF Nürnberg“ mit Sigrid Ziesel stellten die Planungen vor.
Den Flächennutzungsplan bezeichnete Bürgermeister Stefan Kattari als Generationenaufgabe und die Haltbarkeit des Plans bezifferte er auf mindestens 15 bis 20 Jahre, verwies gleichzeitig auf den aktuellen Flächennutzungsplan, der bereits 1983 aufgestellt wurde und noch immer Gültigkeit habe. Andererseits gebe es bereits die 85.Änderung und das Planwerk wurde dadurch sehr unübersichtlich. „Für uns bedeutet das eine große Verantwortung und Sorgfalt und der Flächennutzungsplan muss an die heutigen Sichtweisen angepasst werden“. Zudem erklärte er, dass ein Flächennutzungsplan für die Behörden, aber nicht für die Grundeigentümer bindend sei. Wenn im Plan Möglichkeiten der Wohnbebauung dargestellt werden, begründet dies noch kein Baurecht, betonte der Rathauschef. Man sei zudem in einem sehr frühen Verfahrensschritt und nach dem Billigungsbeschluss folge die erste Auslegung.
Planer Jochen Gronle vom Plankreis München konkretisierte, dass es sich nun um einen Vorentwurf handle und der Flächennutzungsplan auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst werde. Ein neuer Flächennutzungsplan werde notwendig aufgrund des Siedlungswachstums, der Änderung gewerblicher Strukturen, des Tourismus und auch weil der Naturschutz einen höheren Stellenwert habe und die Forderungen des Klimawandels einbezogen werden. Der Planung liegen Ziele und Leitbild zugrunde. Das Leitbild zur Landschaft möchte die Kulisse, Gräben und Entwässerungslinien, sowie lokale Böden der Landwirtschaft erhalten. Siedlungszäsuren sollen ein Zusammenwachsen der Ortsteile verhindern. Gleichzeitig werde ein moderater Bevölkerungszuwachs berücksichtigt. Historische Siedlungskerne dürfen nicht aus den Augen gelassen werden und Arbeitsplätze gelte es durch Kleingewerbe zu sichern. Zudem soll das Innenentwicklungspotential aktiviert werden. „Große offensive Neuausweisung von Neubaugebieten wird es nicht geben. Die Innenentwicklungspotentiale stehen im Fokus“, betonte Gronle. Ins Detail ging Susanne Rentsch und stellte die bisherige Planung in den Ortsteilen mit der Änderung gegenüber. Keine neuen Entwicklungsflächen wird es in Rottau geben, da der Ort ohnehin stark gewachsen sei. Im Innenbereich gebe es dennoch Potentiale von 1,5 Hektar, die sich als Baufläche eignen. In Mietenkam sei ebenfalls nur ein minimales Wachstum möglich. Das Wasserschutzgebiet setze hier klare Grenzen. Im Bereich Grassau Ost mit Kucheln, Viehhausen und Oberdorf werde künftig der Golfplatz nicht mehr als Sondergebiet, sondern als Grünfläche deklariert. Deutlich wird in diesem Bereich die Zäsur Ost und West dargestellt. In den Grünflächen seien zwar Bebauungen enthalten, die keine Fehlentwicklungen, sondern kulturell gewachsen sind. Bis auf eine kleine Abrundung in Richtung Kucheln ist wenig Baupotential vorhanden. Susanne Rentsch sprach von acht Prozent freier Flächenpotentiale für mögliche Bebauung und viele Baulücken.
Im Bereich „Grassau Ost“ steht die Umstrukturierung des Körting Areals auf der Agenda und hier berufe man sich auf den Rahmenplan von 2020, der als Planungsstand aufgenommen werde. Das bestehende Gewerbegebiet im Norden werde abgerundet. Rund 13 Prozent der Fläche können noch bebaut werde oder sind vorhandene Baulücken.
Bislang galt eine Siedlungsdichte von 42 Einwohnern auf einen Hektar Land. Dies werde auf 45 angehoben. Insgesamt errechnen sich ein Bedarf von 12,9 Hektar für Wohnen, davon werden 70 Prozent der Innenpotentiale angerechnet. Nach den Berechnungen würden 13,2 Hektar an möglichen Bauflächen bestehen und der Bedarf für die kommenden Jahre könne gedeckt werden.
Der Landschaftsplan mache Aussagen über die Siedlungsräume, betreffe Wasserschutz- und Trinkwasserschutzegebiete wie auch Überschwemmungsgebiete, erklärte Sigrid Ziesel vom Planungsbüro WGF. Nachrichtlich übernommen werden die vorhandenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit Moorflächen, Vogelschutzgebieten und Biotopen. Ausgleichsflächen werden fixiert. Der Plan differenziere zwischen Grün- und Ackerflächen, um dazustellen, dass es sich um ein Grünlandgebiet handle. Ebenfalls werden Waldflächen, Berg- und Moorwald dargestellt. Neu sind die Grün-Zäsuren, eine im Bereich zwischen Mietenkam und Grassau Ost, sowie in Grassau West Richtung Kucheln. Es werde auch eine Förderkulisse dargestellt, so im Bereich der Gewässer, um die Gewässerstruktur zu verbessern, aber auch um die Entwicklung der Moore zu fördern und die Bedeutung als CO² Speicher und Retentionsraum hervorzuheben. Der Förderung der Waldräume und Fluren mit blütenreichen Säumen, der artenreichen Bergmähwiesen, Entbuschungsmaßnahmen, um den Artenreichtum zu erhalten, soll ebenfalls Rechnung getragen werden. Ein weiterer Themenblock sei „Klima“ mit dem Hinweis auf die Bedeutung von Maßnahmen. Als konkretes Beispiel nannte Sigrid Ziesel Neuanlagen von Bäumen an Wegen zur Beschattung. Der Denkmalschutz mit Darstellung von Denkmälern wird ebenfalls im Landschaftsplan aufgenommen.
Daniela Ludwig fiel auf, dass die Bergstraßen künftig nicht mehr als Mischgebiet sondern als allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. Laut Ziesel darf sich dennoch nicht störendes Gewerbe ansiedeln. Was unter Großbäumen zu verstehen ist, interessierte Ludwig. Dies seien landschaftsprägende Bäume, die dargestellt und erhalten werden sollen, so Ziesel. Eine Baumkartierung werde nicht gemacht. Franz Heuberger gefiel nicht, dass der Ortseingang von Mietenkam auf einer Seite bebaut und auf der anderen nicht dargestellt werde. Laut Kattari sei dies der Zustand, dass an mehreren Stellen nur eine einseitige Bebauung vorliege.
Einstimmig billigte der Marktgemeinderat den Vorentwurf. Das Planwerk wird nun von den Büros zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zum Einreichen bei den Behörden vorbereitet. Der Auslegetermin wird bekanntgegeben. tb