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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 66/2023

Haushaltssatzung 2023

des Schulverbandes Grassau, Landkreis Traunstein

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit  —  1.439.300,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit  —  1.191.200,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf beträgt

1. für die Umlage (Schjg. 1 - 4)

bei 270 Sch. je Sch 1.966,85 €

531.050,00 €

2. für die Umlage (Schjg. 5 - 10)

bei 279 Sch. je Sch. 2.392,29 €

667.450,00 €

3. für die Umlage (Schjg. 1 -10)

bei 181 Sch. je Sch. 522,49 €

insgesamt

1.298.500,00 €

Diese ungedeckten Beträge werden auf die beteiligten Gemeinden nach dem Schülerstand vom 01.10.2021 wie folgt umgelegt:

(2)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf für Investitionen beträgt

1. Für die Umlage (Schjg. 1 - 4)

bei 270 Sch. je Sch. 2.120,74 €

572.600,00 €

2. für die Umlage (Schjg. 5 - 10)

bei 279 Sch. je Sch. 2.217,20 €

insgesamt

1.191.200,00 €

Diese ungedeckten Beträge werden auf die beteiligten Gemeinden nach der Zahl der Schüler wie folgt umgelegt:

Tabelle Seite 3 einfügen hier!!!

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Grassau, 08.05.2023
Kattari
Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 18.04.2023, Az.: 2.22-941-220007 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 geprüft.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung beim Markt Grassau (Zi. 20) während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.