Bereits zum zweiten Mal befasste sich der Marktgemeinderat mit der Nutzungsänderung von Wohnungen in Ferienwohnungen. Beim ersten Mal wurde die Beratung an den Tourismusausschuss weitergereicht, der dem Marktgemeinderat eine Empfehlung über das Vorgehen an die Hand geben sollte. Nun wurde abschließend diskutiert, wobei die Empfehlungen des Ausschusses kaum übernommen wurden. Nach weiterer langer Diskussion votierte das gesamte Gremium dafür, jede Nutzungsänderung nach Einzelfall zu betrachten.
Grund für die Diskussion ist die Befürchtung, dass über Nutzungsänderungen und Umwandlung von Mietswohnungen in Ferienwohnungen eine Wohnraumverknappung entstehen könnte, erinnerte Bürgermeister Stefan Kattari und fasste die Empfehlung des Tourismusausschusses zusammen, wonach die Tourist-Information neue Gastgeber auf das Baugesetz mit Nutzungsänderung hinweisen und an das örtliche Bauamt verweisen werde und Nutzungsänderungen, die im allgemeinen Wohngebiet gestellt werden, an den Bauausschuss gereicht werden. Im Mischgebiet wird auf dem Verwaltungsweg entschieden. Laut Vorschlag des Ausschusses sollte das gemeindliche Einvernehmen verwehrt werden, wenn der Eigentümer einer Ferienwohnung nicht in Grassau oder in den Nachbargemeinden wohnt, wenn Ferienwohnungen im Sinne von Investorenmodellen genutzt werden, sowie eine übermäßige Anzahl von Ferienwohnungen im gleichen Gebäude eines Eigentümers geplant ist. Erneut wurden die Vor- und Nachteile einer Umwidmung und wie sich dies auf dem Wohnmarkt auswirkt, diskutiert. Während sich die einen, wie Dr. August Trimpl, gegen jede Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet aussprachen, da dies Wohnraum entzieht, hielten andere, wie Achim Stümpfl, der meinte, dass auch Ferienwohnungen wegfallen, dagegen und plädierten für die Einzelfallbetrachtung. Hans Genghammer meinte, man solle sich auf eine Obergrenze an Ferienwohnungen festlegen. Tom Hagl erinnerte, dass Grassau ein Tourismus-Ort mit 120.000 Übernachtungen jährlich sei und dies auch eine Wirtschaftskraft darstellt und man versuchen solle, wegfallende Ferienwohnungen auch zu ersetzen. Tourismusleiter Max Felber informierte, dass in nächster Zeit entsprechend der Vermieterstruktur viele ältere Vermieter wegfallen werden.
Schließlich einigte sich das Gremium darauf, der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zu folgen und vielmehr jede Nutzungsänderung im Einzelfall zu betrachten. Festgehalten werde daran, dass die Tourist-Information jeden neuen Gastgeber auf die Genehmigung hinzuweisen habe. Eine Zustimmung oder ein Versagen einer Genehmigung obliegt der Prüfung durch den Bauausschuss.
Schließlich widmete sich der Rat noch den Nutzungsanträgen in Rottau und Grassau. Mit sieben Gegenstimmen genehmigte das Gremium die Nutzungsänderung der Mietwohnung in der Adersbergerstraße in Rottau in eine Ferienwohnung. Im dort ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet sind Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zulässig. In diesem Fall waren zwei Wohnungen an einen Mieter vermietet, der dann aber eine wieder aufgab und diese nun in eine Ferienwohnung verwandelt wurde. Die Eigentümer wollen langfristig die Wohnung für ihre eigenen Kinder sichern. Abgelehnt wurde hingegen die Nutzung einer Doppelhaushälfte als Ferienhaus an der Grafinger Straße. Der Antragssteller würde das Haus Familien auch mit Hund anbieten. Laut Dr. Winfried Drost wäre dieses Haus gleichwohl für einheimische Familien interessant. Vier Räte stimmten für eine Nutzungsänderung. Die Mehrheit entschied sich jedoch dagegen. So kann das Haus nicht als Ferienhaus gewerblich betrieben werden. tb