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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 79/2026

Aufruf an alle Katzenhalter: Kastration von Katzen ist Tierschutz

Zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung gehört nicht nur die Versorgung mit Futter und Wasser. Unerlässlich sind auch bestimmte medizinische Maßnahmen, z. B. Impfungen, Parasitenbehandlungen und v. a. die Kastration vor der Geschlechtsreife zumindest der Katzen und Kater, die Auslauf ins Freie haben. Leider sorgen nicht alle Besitzer dafür, dass dieser so wichtige Eingriff durchgeführt wird. Auch deshalb werden einige Katzenbabys ungewollt geboren. Streunende Katzen haben oft kein Zuhause, leiden unter Hunger, Krankheiten und Witterungseinflüssen. Durch unkontrollierte Vermehrung verschärft sich dieses Problem jedes Jahr aufs Neue – leider auch immer wieder regelmäßig in unserem Gemeindegebiet. Für Tierheime und Tierschutzvereine ist die Versorgung der abgegebenen, ausgesetzten oder wild lebenden Katzen eine enorm finanzielle Belastung. Jede weitere Vermehrung von Katzen, die nicht im Rahmen einer planmäßigen Katzenzucht abläuft, ist deshalb unverantwortlich. Durch die Kastration von Katzen würde sich viel Tierleid verhindern lassen. Sie hilft nicht nur, die Zahl der herrenlosen Tiere zu reduzieren, sondern schützt auch Ihre eigene Katze vor Revierkämpfen, Krankheiten und ungewolltem Nachwuchs.

Im Sinne des Tierschutzes bitten wir alle Katzenhalter in unserer Gemeinde:

Lassen Sie Ihre Katze kastrieren – für das Wohl der Tiere und unserer Gemeinschaft.

Weiterführende Informationen können Sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/katzen_kastration/