Ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit erlischt die Rechtsvertretung der Eltern für ihre Kinder. Wenn der junge Mensch nun aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung plötzlich nicht mehr handlungs- und geschäftsfähig ist, kann nur dann in seinem Sinne entschieden und gehandelt werden, wenn er vorher einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht erteilt hat. Diese Vollmacht sollte alle Bereiche des täglichen Lebens umfassen, wie z.B. Bankkonten, Geld- und Immobiliengeschäfte, Verträge aller Art (Mietverträge, Versicherungsverträge,..), ärztliche Versorgung. Darüber hinaus ist es zudem sinnvoll, auch eine Patientenverfügung zu erstellen, um selbst bestimmen zu können, welche Maßnahmen am Lebensende ergriffen werden (dürfen).
Die Formulare hierzu bekommen Sie entweder bei der Familienstelle im Rathaus Grassau oder bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Traunstein. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle bieten bei einem persönlichen Termin auch gerne eine umfassende Beratung zu diesen Themen an (Terminvereinbarung unter Info unter Tel. 0861 – 58155).