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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 14/2024
Das Rathaus berichtet
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Lange Diskussion, ob ein Optiker ins Ärztehaus ziehen kann

In das neue Ärztehaus in Eichelreuth möchte der Optikerbetrieb aussiedeln

Der Optikerbetrieb befindet sich derzeit im Ortszentrum. Vorgelagert sind eine Bushaltestelle sowie Parkplätze

Soll an dem Einzelhandelskonzept festgehalten werden?

Kann der in der Grassauer Ortsmitte ansässige Optiker seinen Betrieb in das Gewerbegebiet Eichelreuth verlegen? Diese Frage wurde im Marktgemeinderat kontrovers diskutiert. Ausschlaggebend war der Antrag von Optik Ager und Dr. Hellmut Münch auf Anwendung der Annexregelung und Zustimmung des Gremiums zur Betriebsverlagerung in das neue Ärztehaus. Das gültige Einzelhandelskonzept verhindert die Ansiedelung von ortskernrelevanten Produktgruppen, zu dieser auch Brillen und optische Geräte zählen, im Gewerbegebiet. Aufgrund fehlender Unterlagen und der Aussage von Experten hinsichtlich der Annexregelung wurde der Antrag zurückgestellt. Vor der Beratung erinnerte Bürgermeister Stefan Kattari an die Planungen nach der Auflösung des Gartenbaubetriebs in dem Bereich des nun bestehenden Ärztehauses im Gewerbegebiet Eichelreuth. Für dieses Gebiet wurde ein Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre erlassen, um das Gebiet planerisch zu entwickeln und einen weiteren Discounter auszuschließen. Man wisse, dass die bestehenden vier Lebensmittelgeschäfte die Kaufkraft gut binden, ein weiteres jedoch zur Verdrängung führen würde und dies negative Auswirkungen auf die bestehenden Märkte haben könnte, erklärte Bürgermeister Stefan Kattari. Zudem sollte ausgeschlossen werden, dass sich einer der Lebensmittelmärkte aus dem Ortszentrum zurückzieht und im Gewerbegebiet ansiedelt. Im Zuge der damaligen Beratungen wurde auch die Notwendigkeit des Einzelhandelskonzepts diskutiert. Er betonte, dass aufgrund dieses Konzepts auch die Ansiedlung eines Filialoptikergeschäfts nicht möglich ist. Bürgermeister Kattari belegte, dass mehrfach der Plan ausgelegt und die Bevölkerung Möglichkeit zur Beteiligung gehabt habe. Im Juni 2022 wurde der Bauantrag Ärztehaus beraten und genehmigt.

Einzelhandelskonzept nach wie vor gültig

Vor 22 Jahren erließ der Marktgemeinderat für das Gewerbezentrum in Eichelreuth ein Einzelhandelskonzept mit dem Ziel, das Ortszentrum zu stärken. Im Konzept wurde festgelegt, dass keine ortskernrelevanten Produkte im Gewerbegebiet verkauft werden dürfen. Erneut wurde das Konzept beraten, als es 2016 um die Ansiedlung eines Baumarkts ging. Der Rathauschef erklärte zudem, dass das Einzelhandelskonzept auf intensiven Untersuchungen und Analysen des fachkundigen Büros Cima beruhe, das neben eigenen Analysen, Befragungen und Erhebungen auch den Landesentwicklungsplan in das Konzept einfügte. Eine wichtige Aussage war, dass die Kaufkraft im Ort gestärkt werden solle und Grassau zudem keine zweite Ortsmitte im Gewerbegebiet vertrage. Hierfür reicht die Kaufkraft nicht aus. In der Sortimentsliste sind Produkte aufgelistet, die für den innerörtlichen Bereich wichtig sind, und schließt damit auch den Vertrieb von Brillen, optischen Geräten aus. Kattari erinnerte weiter, dass auch eine Filialapotheke im Gewerbegebiet nicht möglich ist, was ebenfalls bereits diskutiert wurde.

Annexregelung wurde beraten

Laut Kattari schließt das Einzelhandelskonzept einen Annexhandel nicht aus. Er erklärte, dass damit eine Art Fabrikverkauf gemeint sei und Waren, die vor Ort produziert werden, in untergeordneter Weise verkauft werden dürfen. „Konkret wäre das der Fall, wenn beispielsweise ein Brillenhersteller in Eichelreuth produziert und seine Waren an andere Händler verschickt und am Freitagnachmittag an der Theke verkauft“, führte Kattari aus. Wie er weiter informierte, wurde der Antrag bereits im Marktgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung behandelt und abgelehnt. Auch verwies er auf Gespräche mit Optik Ager, der seine Pläne für das neue Geschäftsmodell und Betriebsbeschreibung mitteilte und den Marktgemeinderat auch zu einer Besichtigung ins Ärztehaus einlud. „Es geht nicht darum, an einem Beschluss festzuhalten, sondern darum, den Einzelhandel so gut wie möglich zu schützen“, betonte der Rathauschef. Wichtig sei auch, dass dies nicht die letzte Fläche zur Bebauung im Gewerbegebiet sei und zudem die Entwicklung des Gewerbeparks ansteht. „Macht man damit ein Fass auf und schafft einen Präzedenzfall?“, fragte Kattari. Zum aktuellen Antrag fügte Kattari an, dass es keine neuen Aspekte gebe und eine Aussage des Fachexpertenbüros Cima hilfreich gewesen wäre.

Für Kathi Schmuck ist es fraglich, ob eine Ansiedlung von Optiker und Apotheke im Gewerbegebiet eine weitreichende Entwicklung habe und ob Apotheke und Optiker Frequenzbringer seien. Sie würden in den medizinischen Bereich passen und der Bedarf sei auch aufgrund des nahegelegenen Seniorenheims da. Sollte ein Annexhandel durchsetzbar sein, sehe er kein Problem, so Franz Pletschacher. Er sehe das Entwicklungspotential des Optikers. Hierzu ergänzte Kattari, dass Pläne vom Optikerbetrieb hinsichtlich seines Vorhabens angefordert, bislang aber nicht eingereicht wurden. Laut Cima könne die Annexregelung angewandt werden, wenn die Verkaufsfläche der Betriebsfläche deutlich untergeordnet ist, also das Optikergeschäft nur nebenbei betrieben werde. „Ein normales Ladenlokal ist kein Annexhandel“, so Kattari. „Was wir wollen, ist die Ortsmitte stärken und keine weitere schaffen“, erklärte Dr. August Trimpl. Wenn sich der Betrieb entwickeln wolle, müsse sich dieser im Ortszentrum umschauen. „Es ist nicht unsere Aufgabe, einen Schlupfweg zu finden“, ergänzte er und hob die Bedeutung des Einzelhandelskonzepts als zentrales Steuerungselement der Gemeinde hervor. Für Olaf Gruß sind mündliche Auskünfte des Betriebs nicht ausreichend und er betonte, dass schriftliche Unterlagen vom Antragsteller mit Bewertung der Cima eingereicht werden müssen. Manfred Huber bat um nähere Informationen durch einen Experten des Cima Unternehmens, was vom Bürgermeister befürwortet wurde. Dr. Winfried Drost hingegen meinte, man solle nicht nur auf externe Berater hören und sich fragen, ob wirklich eine Gefährdung des Ortszentrums zu befürchten ist. Seinem Eindruck nach überwiege beim Optiker der Handwerksbetrieb und der Verkauf sei untergeordnet. Interessant sei die Herstellung von Linsen, um die Kurzsichtigkeit von Kindern zu verhindern. Er sprach sich für die Betriebsverlagerung aus, da die Vorteile überwiegen. Auch für Franz Heuberger ist das Konzept des Betriebs schlüssig und bringe mehr Vorteile. Auch verwies er auf die zukünftige Entwicklung im Bereich Eichelreuth mit mehr Wohngebäuden und viel mehr Anwohnern. Man müsse sich überlegen, wie sich dieser Bereich weiter entwickeln soll. Sepp Grießenböck erklärte, er könne nicht zustimmen und den Annexhandel nicht beurteilen und benötige mehr Informationen. Den Antrag von Klaus Noichl auf Ende der Debatte lehnten die Räte mehrheitlich ab. Gemäß Kattari wären Pläne, die belegen, ob zwischenzeitlich ein anderes Betriebskonzept vorliegt, hilfreich. Dem schloss sich Marina Geisteiger an, die das mündlich vorgestellte Konzept gerne schriftlich bestätigt habe. Dr. Ernst Weindel resümierte, dass keine neuen Gesichtspunkte vorhanden sind und erst eine schriftliche Stellungnahme des Unternehmers benötigt werde.

Mit zwei Gegenstimmen wurde der Antrag zurückgestellt. Der Antragsteller wird nun um weitere Stellungnahme gebeten und zudem zu einem späteren Zeitpunkt ein Experte zu Rate gezogen.

tb