Marktgemeinderat hält an möglichst viel Gewerbefläche fest
Das Areal um den Grassauer Gewerbepark und die ehemaligen Körtng-Produktionsstätten mit einer Gesamtfläche von 57.000 Quadratmetern wird seit Jahren neu geplant. Ein städtebauliches Entwicklungskonzept wurde hierfür bereits aufgestellt. Nun geht es mit den Vorentwürfen zum Bebauungsplan in die nächste Stufe. Den Vorentwurf nahm der Marktgemeinderat einstimmig an. Vor einer öffentlichen Auslegung müssen jedoch noch einige Anregungen ergänzt werden. Als Expertin stand Architektin Susanne Dorner vom Büro Plankreis München Rede und Antwort.
Seit 2016 beschäftige man sich nun wiederholt mit diesem großen und wichtigen Areal und es ist der Wunsch des Marktgemeinderats, hier moderne Gewerbeflächen zu entwickeln, so Bürgermeister Stefan Kattari. Diesen Bereich teilen sich drei Grundeigentümer, darunter die Gemeinde, ein Privater und eine Investorengruppe. Zu Beginn dieser Wahlperiode habe sich das Gremium auf ein städtebauliches Konzept geeinigt. Dabei sei dem Rat eine Durchwegung des Bereichs wichtig gewesen. Der größere Teil des Areals soll dem Gewerbe vorbehalten bleiben. Nach dem Trennungsgebot des Baugesetzbuches müsse zudem zwischen Gewerbe und Wohnen ein Mischgebietsbereich liegen. Mit den Eigentümern wurden zahlreiche Gespräche geführt, wobei die Gespräche mit der Investorengruppe, abrupt abbrachen, als diese ihr Gebäude im Gewerbepark der Regierung für eine weitere Asylunterkunft zur Verfügung stellen wollte. Dies habe, so der Rathauschef, auch zu einer geänderten Planung geführt, zumal man nicht wisse, wie die Planungsabsichten der Eigentümer im Osten seien. Die geänderte Planung erforderte zudem eine Schallschutzprüfung, um zu sehen, was auf der gemeindlichen Fläche möglich ist, auf der derzeit auch noch die Sheddachhallen stehen. Nach dem derzeitigen Meinungsbild im Marktgemeinderat solle an dem bestehenden Hochgebäude, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet und zahlreiche kleine Firmen und soziale Einrichtungen beherbergt, zunächst festgehalten werden. Folglich wird die Planung nun mit dem Bestand des Hochgebäudes fortgesetzt.
Urbanes Gebiet nicht mit städtischer Planung zu verwechseln
Das erste Mal werde im Gemeindegebiet die Gebietsart „urbanes Gebiet“ verwendet. Dies, so Kattari, bedeute nicht, dass man sich im urbanen, städtischen Bereich befinde, ermögliche aber die Gliederung der Nutzung nach Stockwerken. Diese Gebietsbezeichnung werde für die künftigen Gebäude an der Bahnhofstraße interessant, denn hier könne eine gewerbliche Nutzung nach Geschossen festgeschrieben werden. Bürgermeister Kattari betonte, dass auch in diesem Areal an dem Einzelhandelskonzept festgehalten werde. Er meinte zudem, es müsse über die Festlegung von Flächen, die dem sozialen Wohnungsbau dienen sollen, diskutiert werden sollte. Bis dato sei auch noch keine Zahl möglicher Wohnbebauung angegeben. Einzel- und Doppelhäuser werden in diesem Areal nicht entstehen. Nach geltendem Recht bestehe im Gewerbegebiet zudem eine PV- Anlagen-Pflicht, so Kattari weiter.
Mit der Anordnung der Baufenster, der Frei- und Grünflächen sowie Durchwegung zeigte sich Daniela Ludwig einverstanden. Was ihr fehle, sei eine Grundsatzdiskussion, in welche Richtung sich Grassau künftig bewegen wolle. Hier könnte eine große Zahl an Wohnungen entstehen und weitere Grundstücke im Gemeindebereich würden sich ebenfalls für eine größere Bebauung eignen. „Wollen wir in Richtung Kleinstadt oder wollen wir uns unseren dörflichen Charakter mit Tourismus erhalten“, fragte sie. „Was verträgt unsere Infrastruktur mit Wasser, Abwasser, Strom und Betreuungsmöglichkeiten in Kindergarten und Schule“, fügte sie an.
Laut Planerin Susanne Dorner wurde bewusst keine Zahl an Wohnungen festgelegt, da zunächst Bedarf sowie Größen der Wohnungen festgelegt werden sollte und auch der Stellplatzschlüssel die Anzahl der Wohnungen begrenzt. Auch das Verhältnis zwischen gewerblicher und Wohnbebauung müsse noch festgelegt werden. Die Frage der Wohnungsgrößen und Anzahl beschäftigte mehrere Marktgemeinderäte. Der Gewerbepark, so Kattari, sei Entwicklungsfläche sowohl für Gewerbe wie für Wohnen. Architektin Susanne Dorner verwies weiter auf das Instrument des Städtebaulichen Vertrags, in dem vieles hinsichtlich Nutzung geregelt werden könne und bei Bauanträgen zur Anwendung kommen kann. Thomas Hofmann forderte einen Ausschluss von Ferienwohnungen. Hans Genghammer stimmte Tom Göls, Kathi Schmuck und weiteren Räten in der Meinung zu, möglichst viel Gewerbeflächen zu erhalten. Schließlich entschied der Rat einhellig, vor einer weiteren Beratung verschiedene Varianten für eine Wohnbebauung vom Planungsbüro ausarbeiten zu lassen. Teilbereiche für eine soziale Wohnbebauung sollten noch benannt werden. Der Bereich, der als urbanes Gebiet bezeichnet wird, also an der Bahnhofstraße liegt, sollte mit einem Anteil von 70 Prozent Gewerbefläche geplant werden. Ferienwohnungen sind im gesamten Areal auszuschließen. Dachüberstände müsse auch bei mehrstöckigen Gebäuden mindestens 1,20 Meter aufweisen und Dächer sollten aufgrund der Nutzbarkeit für PV-Anlagen mindestens 12 Grad Neigung habe. Der Entwurf wird nun nochmals überarbeitet und dann erneut beraten und anschließend den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt. tb