Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 27.05.2025 die Änderung des Bebauungsplans gebilligt. Die Änderung des Bebauungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 1004/3 der Gemarkung Grassau an der Ahornstraße (siehe beigefügter Lageplan) und die Begründung liegen im Rathaus, Bauamt, Zimmer 9/EG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau, vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025, während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch zusätzlich von 15:00 bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Diese Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Grassau unter
https://www.grassau.de/in-der-aufstellung-befindliche-bebauungsplaene veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Grassau, 04.07.2025