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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 15/2024
Das Rathaus berichtet
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Aus dem Marktgemeinderat

Betriebsverlagerung des Optikergeschäfts nun abgelehnt

Erneute Diskussion um Anwendung der Annexregelung - keine Ausnahme

Der erneute Versuch von Optik Ager, über die Annexregelung das Einzelhandelskonzept zu umgehen und eine Betriebsverlagerung von der Ortsmitte in das Gewerbegebiet Eichelreuth zu erreichen, scheiterte nun endgültig. Nach langer, teils emotional geführter Diskussion votierte der Marktgemeinderat mehrheitlich gegen den Antrag. Nur vier Räte stimmten für eine Betriebsverlagerung.

Seit Wochen nunmehr beschäftigt sich der Marktgemeinderat mit dem Antrag des Optikergeschäftes, der seinen Betrieb aus der Ortsmitte in das neugebaute Ärztehaus verlegen möchte. Brillen und optische Geräte stehen jedoch auf der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzepts, die im Gewerbegebiet Eichelreuth nicht angeboten werden dürfen. Das Einzelhandelskonzept wiederum wurde vor mehr als 20 Jahren erlassen und im März 2017 erneut geprüft und beschlossen, um den Einzelhandel in der Ortsmitte zu schützen und ein Auswandern ortskernrelevanter Produkte aus dem Zentrum zu verhindern. Die Anfrage einer Apotheke zum Aussiedeln wurde vor einiger Zeit aus diesem Grund bereits abgelehnt, erinnerte Bürgermeister Stefan Kattari. Er verwies auf ein Schreiben des Optikers an den Bürgermeister und die Marktgemeinderäte, in dem der Antragsteller auf eine abschließende Behandlung des Antrags bis zum 18.Juli drängte. Kattari erinnerte an die in der vorausgegangenen Sitzung geforderte Stellungnahme des Büros CIMA, das damals das Einzelhandelskonzept erarbeitet hatte und Aussagen zur Annexregelung, also eine Art Fabrikverkauf, treffen soll. Die Stellungnahme liege nun vor, wobei die Experten hier einen Grenzfall sehen und die Entscheidung darüber an den Marktgemeinderat weiterleiten. Kattari verlas einige Passagen aus der Stellungnahme, in der bekräftigt wurde, dass Brillen und Zubehör zu den Sortimenten des Innenstadtbedarf zählen. Annexhandel wäre nur möglich, wenn im Gewerbegebiet der Betrieb eine untergeordnete Verkaufsfläche habe. Die gesamte Betriebsfläche betrage 174 Quadratmeter, wobei der Verkaufsraum lediglich 35 Quadratmeter groß sei. Folglich könne der Verkaufsbereich mit rund 20 Prozent der Fläche als untergeordnet eingestuft und somit als Grenzfall beurteilt werde, erklärt das Büro. Des Weiteren betont dieses, dass eine Verlagerung zur Schwächung der Ortsmitte beitragen könnte, sofern keine adäquate Nachnutzung des Ladengeschäfts erfolgt. Angesprochen wurde auch der Fall bei einer Insolvenz oder Verkauf des Betriebs und ob dann der Annexhandel noch gilt. Nicht sicher ist, ob man dies mit einem städtebaulichen Vertrag sichern kann.

Vorgehen des Antragstellers kritisiert

Persönlich angegriffen fühlte sich Tom Hagl im Schreiben des Antragsstellers Ager. Hagl wehrte sich vehement gegen den Vorwurf des Antragsstellers, die Räte lehnen sich zurück und tun nichts. Allein zu diesem Thema habe es fünf Termine und viele Beratungen gegeben, betonte Hagl. Gleichwohl die Aussage des Antragsstellers, wie mit Gewerbetreibenden „umgesprungen“ werde, konnte Hagl nicht unkommentiert lassen. Er wörtlich: „Mit dem Einzelhandelskonzept sollen alle geschützt werden. Mich stört, dass über das Schlüsselloch Annexhandel versucht wird, das Konzept auszuhebeln. Wenn das einmal genehmigt wird, muss man es immer genehmigen“, so Hagl. Richard Schreiner:,Die Satzung des Einzelhandelskonzepts hat sich bewährt und die überwiegende Zahl der Gewerbetreibenden will daran festhalten“. Ein Annexhandel sei für ihn nicht schlüssig und er habe Angst, dass dann alle Dämme brechen. „Ich bin gegen den Antrag und für ein lebendiges Grassau“, sagte Schreiner. Dr. Winfried Drost bat zunächst darum, die Emotionen herauszuhalten. Eine Entscheidung müsse auch juristisch standhalten und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit folgen. Er verwies auf die Aussage des CIMA-Büros, nach dem die Anwendung des Annexhandels machbar wäre. Seiner persönlichen Meinung nach, so Sepp Grießenböck, handelt es sich nicht um Annexhandel, sondern um ein Optikergeschäft und er verwies auf die Gewerbetreibenden, die an einem Festhalten des Einzelhandelskonzepts interessiert sind. Kathi Schmuck betrachtete das Schreiben des Antragsstellers als problematisch und kritisierte die persönlichen Angriffe, die ihrer Ansicht nach eine Entschuldigung erfordern. Zurück zur Diskussion meinte sie, dass an keiner Stelle begründet werde, was einen Optikerbetrieb so wichtig für die Ortsmitte mache. Für einen Umzug des Betriebs ins Ärztehaus sprach sich auch Franz Pletschacher aus, zumal die Verkaufsfläche nur 35 Quadratmeter betrage. Er sehe es vielmehr als Chance auch für das Ärztehaus. Ihm gefalle das Projekt für die Zukunft. Das Hauptgeschäft, so wusste Pletschacher, liege nicht im Brillenverkauf, sondern im medizinischen Bereich. Laut Manfred Huber gehe es um ein intaktes Ortszentrum. „Das Geschäft gehört ins Dorf und nicht an den Ortsrand“, sagte er. Annexhandel, so konstatierte Werner Haslinger, müsse rechtlich abgesichert werden. Hierzu brauche man einen Plan, keinen Zettel mit Quadratmeterzahlen, und etwas, was rechtlich bindend ist. Für Thomas Göls handle es sich hier um einen Präzedenzfall und für ihn reiche nicht aus, was in der Stellungnahme geschrieben wurde. „Der Schutz der Ortsmitte geht vor“, so Göls. Dass sich das Einzelhandelkonzept bewährt habe, stellte Franz Heuberger nicht in Frage, wohl aber solle man sich Gedanken machen, ob das, was gut war, auch gut bleibt. Er betonte, dass das Optikergeschäft Jahrzehnte lang im Zentrum war, sich hier nicht ausweiten kann. Man müsse sich fragen, was der Grassauer Bevölkerung wichtig ist, ob das Geschäft in Grassau bleibt, ins Ärztehaus geht oder gar nicht mehr da ist. „Ich befürchte, der Betrieb geht weg“, so Heuberger. Sinnvoll wäre es, eine Ausnahme zu machen. Für ihn sei es kein Präzedenzfall, wenn das Gutachten sagt, es sei grundsätzlich denkbar und Grassau könne zustimmen. Nicht vorstellen konnte sich Klaus Noichl, dass Bauwerber und Optiker vom Bauunternehmer nicht auf das Einzelhandelskonzept hingewiesen wurden. Ihre Prioritäten, so Marina Gasteiger, sind der Ortskern, die Geschäfte im Ortskern und nicht ein einzelner. Annexhandel begründe keine Ausnahmeregelung, so Dr. August Trimpl. Er meinte, dass Optik Ager auch als Mitglied des Vereins Aktives Grassau durchaus das Einzelhandelskonzept bekannt war und nun trotzdem mit allen Mitteln versucht werde, eine Ausnahme durchzubringen.

Schließlich votierte das Gremium mit vier Gegenstimmen gegen den Antrag und verwehrt damit seine Zustimmung auf Betriebsverlagerung ins Ärztehaus. tb