In der Nähe dieses Umspannwerks in direkter Nachbarschaft zum Baustoffhandel könnte ein Großbatteriespeicher entstehen
Mehrfach erreichten die Marktgemeinde Anfragen hinsichtlich Freiflächen-PV-Anlagen und auch Großbatteriespeicher. Wo aber sind diese Anlagen sinnvoll und wo sollten sie besser nicht realisiert werden? Dies ließ der Markt analysieren und das Ergebnis wurde in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung bekanntgegeben.
Der Bedarf an Strom wird in den nächsten Jahren weiter steigen und die Erzeugung von Ökostrom mittels PV-Anlagen bleibt interessant, so auch der Bau von Freiflächen-PV-Anlagen. Diese sollten, so betonte Bürgermeister Stefan Kattari, nicht auf landwirtschaftlich wertvollen Böden realisiert werden. Bei den Großbatteriespeichern gelten ebenfalls besondere Voraussetzungen für die Situierung. So sollten diese in der Nähe eines Umspannwerks liegen. Energieüberschüsse, zum Beispiel tagsüber, wenn die PV-Anlagen arbeiten und der Strompreis ins Negative fällt, werden in den Speichern gelagert und dann verkauft, wenn Strom benötigt wird. Großbatteriespeicher kommen nur in den Gemeinden in Betracht, die auch ein Umspannwerk vorweisen können. Bei der Analyse sei es der Verwaltung wichtig, künftige Interessenten für den Bau solcher Anlagen präzise beraten zu können und Gebiete zu benennen, bei welchen ein Bau sinnvoll ist, oder wo derartige Vorhaben ausgeschlossen sind. Sigrid Ziesel vom WGF Landschaftsarchitekten-Büro betonte, dass es Sinn mache, das gesamte Gebiet zu betrachten. Bezüglich der Freiflächen-PV-Anlagen könne auf Vorarbeiten vom Landschaftsplan oder dem Weißflächenplan des Ökomodell Achental zurückgegriffen werden. In einem Korridor entlang Autobahnen und Bundesbahnen seien Freiflächen-PV-Anlagen zulässig, teils genehmigungsfrei und gelten als privilegiert. In Grassau greife dies nicht, da entlang der Bahnstrecke ein Naturschutzgebiet ist. Einige Gebiete wurden als nicht geeignet für Freiflächen-PV-Anlagen gekennzeichnet. Bei anderen Gebieten, so Ziesel, könne dies nicht pauschal gesagt werden. Als geeignet werden große Parkplatzflächen angesehen. Ungeeignet hingegen sind Schutzgebiete wie FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope und auch hochwassergefährdete Bereiche. Bei den Almen komme zudem der Aspekt Landschaftsbild und Wirkung hinzu. Ausgeschlossen sind Freiflächen-PV-Anlagen auch in Wasserschutzgebieten der Zone 1. In den Plan mit aufgenommen wurden zudem landwirtschaftlich gut nutzbare Ertragsflächen. Geeignete Flächen werden in den Karten ausgewiesen.
Ähnliches berichtete die Landschaftsarchitektin zu den Großbatteriespeichern. Für PV-Freiflächenanlagen und Großbatteriespeicher gelten die gleichen Ausschlusskriterien. Auch Batteriespeicher werden mancherorts als privilegiert bewertet. Eine Genehmigung brauche es dann nicht. Ob die Anlage jedoch rentabel funktioniert, müsse der Betreiber wissen. Im Umkreis eines Kilometers von einem Umspannwerk sei dies noch möglich. Eigentlich sollte sich ein Speicher jedoch im Radius von 200 Metern von einem Umspannwerk ansiedeln, um wirtschaftlich zu arbeiten. In Wohngebieten seien Batteriespeicher ebenso ausgeschlossen wie in Hochwassergebieten mit einem HQ extrem. Zu beachten seien Lärmschutz, eine gute gestalterische Lösung, damit das Bauwerk ins Ortsbild passt und auch der Brandschutz müsse nachgewiesen werden. Zu beachten sei zudem Baurecht und Gebietsart. Zum Prozedere erklärte der Rathauschef, dass sich der Projektant das Einverständnis der Gemeinde holen müsse und erst dann den Energieversorger kontaktieren können. Beim Grassauer Umspannwerk, das nur für das Achental ausgelegt ist, sei die Strommenge, die zur Verfügung steht, begrenzt. Es könne sein, dass die Strommenge für einen Großbatteriespeicher nicht ausreicht. Er erklärte, dass Strom, wenn er im Überfluss vorhanden ist, in der Batterie gespeichert wird. Wird dann Strom im Netz benötigt, gibt der Speicher ab und verkauft den Strom. Je kürzer die Leitungen zum Umspannwerk sind, desto rentabler arbeitet der Speicher.
Einstimmig votierte der Rat für die Standortanalyse, die nun künftig bei der Beratung von Investoren und Interessenten derartiger Anlagen herangezogen werden kann. Dies bedeute, so betonte der Rathauschef, keinen Automatismus und Anfragen, die nicht aufgrund der Ausschlusskriterien abgelehnt werden, werden im Marktgemeinderat diskutiert. Tb