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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 89/2026

Bekanntmachung des Marktes Grassau über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Eichelreuth Nord“ (einfacher Bebauungsplan)

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 24.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Eichelreuth Nord“ beschlossen, sowie den Vorentwurf des Bebauungsplans „Eichelreuth“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß §§ 2 ff. BauGB im Regelverfahren aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

 

 

Für das Gebiet werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

Städtebauliche und ortsplanerische Ziele

Städtebauliche Ordnung der bestehenden Nutzungsstrukturen sowie Weiterentwicklung der gewerblichen Nutzung

Sicherung der übergeordneten Zielsetzungen der Stadtentwicklung (Konzentration der Sortimente des Innenstadtbedarfs auf die Ortsmitte gemäß Einzelhandelskonzept vom 27.08.2025)

Ansiedlung von Gewerbebetrieben und nicht innenstadtrelevantem Einzelhandel

Abbildung des bisherigen Gebäudebestandes unter punktueller Anpassung an eine geordnete Struktur durch einen wirksamen Bebauungsplan

Grünordnerische Ziele

Erhalt bestehender Bäume

Angemessene Durchgrünung des Planungsgebiets insbesondere im Straßenraum

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Eichelreuth Nord“, bestehend aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.03.2026 wird im Zeitraum vom 27.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026

im Rathaus, Bauamt, Zimmer 17/OG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau, zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Grassau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB). Auf der Internetseite der Gemeinde unter www.grassau.de können in der Rubrik „Bürgerservice & Rathaus -> Gemeindeentwicklung -> Bauleitplanung“ der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grassau, 17.07.2026 
Stefan Kattari
1. Bürgermeister