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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 91/2026

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  Markt Grassau für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Mietenkam für das Grundstück Fl.Nr. 1353 der Gemarkung Grassau

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 19.05.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Mietenkam für das Grundstück Fl.Nr. 1353 der Gemarkung Grassau beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ferner wurde der Bebauungsplanentwurf vom 19.05.2026 einschließlich der Begründung vom 12.05.2026 vom Bauausschuss gebilligt.

Geltungsbereich (Lageplan)

Bezeichnung des Geltungsbereichs mit hinreichender Bestimmtheit:

Grundstück Fl.Nr. 1353 der Gemarkung Grassau, Mietenkamer Straße 137

Der Lageplan vom 19.05.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung von klarem, aktuellem Baurecht für eine zeitgemäße Nachverdichtung. Das ca. 1.984 m² große Grundstück bietet Potenzial für die Schaffung von zusätzlichem, dringend benötigtem und bezahlbarem Wohnraum für Familien.

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Erstellung eines Umweltberichtes und die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Ebenso wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten förmlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich äußern. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie der Begründung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht und erfolgt in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch zusätzlich von 15:00 bis 17:00 Uhr) im Rathaus, Bauamt, Zimmer 17/OG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Grassau unter https://www.grassau.de/bauleitplanungveröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grassau, 17.07.2026 
Stefan Kattari
1. Bürgermeister