Im Siedlungsbereich, Ringstraße, wird die öffentliche Verkehrsfläche durch viele parkende Fahrzeuge, wie auf dem Bild zu sehen, verengt.
Anlass, die bestehende Stellplatz- und Garagensatzung zu überarbeiten, geben Parkplatzprobleme an öffentlichen Verkehrsflächen, vor allem im Siedlungsbereich. Das will der Gemeinderat Grassau ändern – mit neuen Regeln.
In der jüngsten Marktgemeinderatssitzung beschäftigte sich das Gremium mit der Satzung, kam unter anderem überein, dass pro neugebautem Einfamilienhaus nun der Nachweis von drei Stellplätzen erforderlich wird.
Wie Bürgermeister Stefan Kattari eingangs informierte, gelte die Satzung für den gesamten Gemeindebereich. In den Bebauungsplänen können abweichende Regelungen getroffen werden. Geregelt werde die Anzahl von Garagen und Stellplätzen. Derzeit wird beim Neubau eines Einfamilienhauses der Nachweis von zwei Stellplätzen gefordert. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein Stellplatz bis zu einer Wohnungsgröße von 40 Quadratmetern und ab dieser Größe sind zwei Parkplätze nachzuweisen. Für Besucher müssen weitere zehn Prozent bereitstehen. Hans Genghammer meinte, dass zwei Stellplätze je Einfamilienhaus zu wenig seien, vor allem im Hinblick auf vollgeparkte Straßen. Er würde für drei Parkplätze plädieren. Auch Tom Göls unterstützte dies und verwies auf massive Parkprobleme. Laut Franz Pletschacher müsse abgewogen werden, ob diese Forderung gerade bei Einheimischen-Modell-Grundstücken und Reihenhäusern erfüllt werden können. In diesem Fall, so der Rathauschef, werden Abweichungen vom Bebauungsplan geregelt. Thomas Hofmann würde bei Mehrfamilienhäusern mehr Gästeparkplätze fordern. Er hielt einen zusätzlichen Gästeparkplatz für sechs Wohneinheiten für zu wenig. Diskutiert wurde zudem, ob der Raum vor einer Garage als Stellplatz gelte. Kattari betonte, dass die Garage und nicht der Platz davor angerechnet werde. Zudem sei es auch nicht zulässig, die Garage anderweitig zu nutzen. „Eine Garage ist eine Garage und keine Sauna“, fügte Daniela Ludwig hinzu. In der Satzung werden für eine Fremdnutzung der Garage sogar Bußgelder festgelegt. Achim Stümpfl wusste, dass es kaum Singlewohnungen unter 40 Quadratmeter gebe. Eine Forderung von zwei Stellplätzen ab 40 Quadratmeter hielt er für nicht angemessen. Vielmehr sollte erst ab 60 Quadratmeter Wohnraum ein zweiter Stellplatz erforderlich werden. Man einigte sich auf einen Stellplatz bis 50 Quadratmeter Wohnfläche. Bei größeren Wohnungen muss ein zweiter Stellplatz nachgewiesen werden. Können die geforderten Stellplätze nicht nachgewiesen werden, ist der Kauf eines Stellplatzes zur Erfüllung der Nachweispflicht möglich. Als Ablösebetrag werden 10.000 Euro verlangt. Nicht nur Thomas Hofmann erachtete diesen Betrag zu gering, zumal ein Parkplatz zehn Quadratmeter groß sein müsse. Bei einem Quadratmeterpreis derzeit von fast 1000 Euro werde gerade einmal die Fläche bezahlt, so Hofmann.
Laut Kattari müsse sich der Ablösebetrag an den Herstellungskosten orientieren. Mit zwei Gegenstimmen einigte sich das Gremium, die neue Satzung mit den Änderungen, dass bis 50 qm Wohnfläche ein Stellplatz und ab 50 Quadratmeter Wohnfläche zwei Stellplätze sowie bei Mehrfamilienhäusern neben den Stellplätzen für die Bewohner zusätzlich weitere 30 Prozent an Stellflächen für Besucher nachgewiesen werden müssen. Bei Sechsparteien-Gebäuden sind folglich zwei Besucherparkplätze vorzuhalten.
Alle weiteren Passagen wie Ablösebetrag wurden unverändert angenommen. tb