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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 91/2024

Satzung des Marktes Grassau über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze (Hebesatzsatzung)

Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 GrStG und § 16 Abs. 1 und 2 GewStG i. V. m. Art. 22 Abs. 2 und 23 der Gemeindeordnung (GO) und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Grassau folgende Hebesatzsatzung:

§ 1 Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuern

a) Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A)

350 v. H.

b) Für die Grundstücke (B)

350 v. H.

2. Gewerbesteuer

380 v. H.

§ 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Sie tritt mit Erlass einer Haushaltssatzung insoweit außer Kraft, als diese, andere Festsetzungen über die Realsteuerhebesätze enthält.

Markt Grassau,31.07.2024
Stefan Kattari, 1. Bürgermeister