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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 16/2025
Das Rathaus berichtet
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Das Rathaus berichtet

Weichen für die Entwicklung der Gemeinde gestellt

Marktgemeinderat stimmte neuem Flächennutzungsplan zu- Rechtsgültig mit Anerkennung durch das Landratsamt

„Die Feststellung des Flächennutzungsplans ist die wichtigste Planungsentscheidung dieser Wahlperiode“, sagte Bürgermeister Stefan Kattari in der Marktgemeinderatssondersitzung. Damit legt der Marktgemeinderat die zukünftige Entwicklung der Gemeinde fest. Einstimmig wurde der Flächennutzungsplan nach mehr als dreijähriger, intensiver Planung und mit großer Bürgerbeteiligung festgestellt. Nach der Zustimmung des Landratsamts hat der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Rechtskraft.

Von der Entscheidung, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen, bis zum Entwurf und nun zum Feststellungsbeschluss des neuen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gingen fünf Jahre und intensive Planungen ins Land, wie Bürgermeister Stefan Kattari betonte. Mit dem Planungsbüro Plankreis habe die Gemeinde einen kompetenten Partner an seiner Seite gehabt, der auf Anregungen und Wünsche kompetent einging. Der Flächennutzungsplan werde nun mindesten zehn bis 15 Jahre Gültigkeit haben und die Entwicklung der Gemeinde festlegen. Für Behörden habe dieser Rechtsverbindlichkeit. „Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, er nimmt aber auch kein Baurecht“, betonte Bürgermeister Stefan Kattari. Baurechte ausweisen können nur Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Es wurde viel Wert auf eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gelegt und in den Ortsteilen der Gemeinde behandelt und auch Bürgerwerkstätten angeboten. Die Planungsziele wurden im September 2023 bei einem Scoping-Termin im Landratsamt mit den Behörden besprochen. Aus dem Vorentwurf wurde der Entwurf entwickelt, der nun von März bis April 2025 auslag. Das Gremium war der einhelligen Meinung, dass keine neuen Baugebiete über die bestehenden Ortsränder hinaus ausgewiesen werden. Im letzten Schritt des Planverfahrens widmete sich der Rat nun nach der zweiten Auslegung den Einwendungen öffentlicher Einrichtungen und privater Personen. Von öffentlichen Stellen gab es keine wesentlichen Änderungswünsche. Aus der Öffentlichkeit wurden einige Anträge gestellt. So wurde eine Christbaumplantage als Wald bezeichnet und dies moniert. Dies jedoch habe für den Eigentümer geringe Auswirkungen, so der Rathauschef. Der Arbeitskreis „Erneuerbare Energien“ betonte, dass der Flächennutzungsplan durch einen Energiewendeplan ergänzt werden sollte. Dies wurde zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Kattari erklärte, dass der Energiewende bereits durch Beauftragung einer Wärmeplanung sowie Planungen von Batteriespeichern Rechnung getragen werde.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde informiert, dass im Tischlergasserl Bäume eingetragen sind, die es in der Natur nicht gibt. Der Plan wird dahingehend bereinigt. Auch Planzeichnungen mit ortsbildprägenden Obstangern werden wieder entfernt. Dabei handelt es sich um Mischgebietsflächen im Oberdorf Grassau, im Rottauer Oberdorf sowie am Kirchenweg Grassau und am Kirchenweg in Rottau. Abgelehnt wurde der Einwand von Andreas Hofmann auf Ausweisung einer Wegeverbindung zwischen Bauernschmidweg und Salchtweg. Dies sei, so Bürgermeister Kattari, für einen Flächennutzungsplan zu konkret und nicht darstellbar. Ebenfalls abgelehnt wurde, Flächen für ein Ärztehaus am nördlichen Ortsrand von Rottau darzustellen. Der Gemeinderat sei jedoch frei, so Kattari, die Planung zu ändern. Angenommen wurde der Einwand, das Grundstück am Bastackerweg, gekennzeichnet als Wald, wieder als landwirtschaftliche Fläche darzustellen, zumal kein Baumbestand ersichtlich ist. Auch dem Einwand der Familie Fuchs hinsichtich der Bebauung am Kapellenweg konnte der Rat nicht stattgeben. Da der Flächennutzungsplan den aktuellen Stand wiedergeben muss, werde hier der rechtsgültige Bebauungsplan übernommen. Ebenfalls nicht stattgegeben wurde dem Antrag von Christian Feichtlbauer, drei Grundstücke am Ortsrand als Wohnbauflächen darzustellen. Gleichwohl entschied der Rat, im Überschwemmungsgebiet Tennbodenbach keine Wohnbebauung möglich zu machen. Zudem befindet sich das Grundstück am Ortsrand. „Das ist für den Gemeinderat ein echter Paradigmenwechsel! Einhellig wollen alle die Ortsränder unangetastet lassen“, so Kattari wörtlich. Folglich wurden die Wünsche von weiteren Bürgern, in Brandstätt am Ortsrand wie auch in Mietenkam am Erlenweg über den Ortsrand hinaus Flächen für Wohnbebauung darzustellen, nicht erfüllt. Auch der Bitte von vier Familien in Mietenkam nach Ausweisung von Bauland für Einheimische kann nicht nachgekommen werden, da das Anbindegebot an eine bestehende Bebauung nicht erfüllt ist. Einstimmig nahm das Gremium die letzten Ergänzungen und Änderungen entgegen und fällte den Feststellungsbeschluss.

Aus dem Plan werden nun nach der Prioritätenliste Bebauungspläne aufgestellt. Der Flächennutzungsplan biete ausreichend Entwicklungspotential, so Kattari. Bauernobmann Franz Pletschacher betonte, dass die Belange der Landwirtschaft gut berücksichtigt wurden. Dies, so Kattari, sei auch ein Verdienst der beiden Marktgemeinderäte Klaus Noichl und Franz Pletschacher, die die Bauern gut vertreten haben. Mit diesem Beschluss ist der 42 Jahre alte und mit über 80 Änderungen versehene alte Flächennutzungsplan Geschichte. tb