Laut Verordnung des Marktes Grassau vom 01. Juli 2005 ist es verboten, im Gebiet des Marktes Grassau verwilderte Tauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Im Ortszentrum fremde Tauben zu füttern ist Tierquälerei, denn:
| • | Sie brüten bei Fütterung bis zu 7 Mal. 90 % der Jungtiere sterben qualvoll an Infektionskrankheiten, Parasiten (Erstickungstod) oder wegen Vernachlässigung durch die Eltern |
| • | Es kommt zu einem Überbesatz. Die Tiere sind starkem Sozialstress ausgesetzt (Streit um knappe Nistplätze, Nahrung usw.) und daher anfälliger. |
| • | Es kommt zu Konzentrationen im Ortszentrum. In der Peripherie wären die Tauben gesünder, leben länger und machen weniger Schaden durch ihren aggressiven Kot (Bauten, Fahrzeuge). |
| • | Das Futter ist nicht artgerecht und somit tierschutzwidrig. Tauben brauchen Sämereien, vitamin- und eiweißreiche Knospen, Mineralien, Insekten, Würmer usw. |
| • | Futterplätze ziehen Schädlinge an (Ratten, Mäuse) |