Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 13 a Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371), erlässt der Markt Grassau folgende Verordnung:
Die Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte und Glatteis vom 03.11.2015 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.