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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 119/2025

Führerscheinumtausch

Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis 19.01.2026 umgetauscht werden. Das Geburtsjahr ist dabei nicht relevant, sondern nur das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Dieses ist auf der Vorderseite unter Punkt 4a zu finden.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

EU-Kartenführerscheine ab Ausstellungsdatum 01.01.1999:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum:

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

„Alte“ Führerscheine (Grau/Rosa) mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998:

Geburtsjahr des Inhabers Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine ist nach der neuen Richtlinie auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft jedoch nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Auch die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen bleiben bei der Umschreibung grundsätzlich erhalten!

Sie benötigen für den Umtausch: Personalausweis/Reisepass, aktuellen Führerschein, ausgedrucktes biometrisches Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist. Anders als bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten können beim Umtausch des Führerscheins keine digitalen Passbilder bearbeitet werden. Der Umtausch kostet 25,30 €. Der alte Führerschein kann bei der Abholung des Neuen entwertet behalten werden. Für Fragen zum Führerscheinumtausch steht Ihnen die Führerscheinstelle des Landratsamtes Traunstein unter Tel. 0861 58 -494 oder -7047 zur Verfügung. Formulare gibt es unter www.traunstein.com/buerger-verwaltung/fuehrerscheinstelle. Der Antrag kann auch im Rathaus, Zimmer 1 abgeholt und abgegeben werden.