Die letzte Wahl zeigte es deutlich. Fast an jedem Lichtmast hingen Wahlplakate, teils übereinander. Auf den Gehwegen waren Aufsteller platziert und weitere Wahlplakate waren an Plakatwänden angebracht. Dem Ortsbild ist das nicht zuträglich und so beschäftigte sich der Marktgemeinderat mit einer Plakatierungsverordnung, ohne jedoch zu einer Beschlussfassung zu kommen. Nun wird nach weiteren Standorten für große Plakatwände gesucht.
Diese Plakatierungsverordnung habe eine lange Vorgeschichte, so Rathauschef Stefan Kattari. Die teils ausufernden Plakatierungen wurden in einer Fraktionssprechersitzung thematisiert und man einigte sich darauf, das Plakatieren vor Wahlen auf festinstallierte Plakatwände zu beschränken. Geregelt werden sollte zudem, wie bei Plakatwerbung für Veranstaltungen verfahren wird. In der Verordnung werden alle Orte, an denen festinstallierte Plakatwände vorhanden sind, dargestellt. In Rottau sei eine Anschlagtafel in der Nähe des Hauses der Dorfgemeinschaft und in Grassau im Oberdorf, am Birkenweg, in Brandstätt an der Bushaltestelle, an der Bahnhofstraße gegenüber dem Katekgebäude und in Mietenkam beim Maibaum vorhanden. Hier werden Veranstaltungen beworben, wobei das Anbringen in der Touristinformation angemeldet werden muss. Vor Wahlen oder Abstimmungen sollten sich Wahlplakate auf eigens bereitgestellte Plakattafeln beschränken. Für diese zeitlich begrenzten Plakattafeln, die zwar ein festes Fundament erhalten, müssen zusätzliche, feste Standorte gefunden werden. Bereits vorhanden sind die Standorte Birkenweg, Festplatz, Einfahrt Gewerbegebiet Eichelreut, Brandstätt Einfahrt zu den Sportanlagen, Siedlungsbereich Ecke Ringstraße, Binderstraße und am Hefterparkplatz Theodor von Hötzendorff Straße. Neue, weitere Standorte werden noch gesucht. „Wir haben uns bemüht, neue Standorte zu finden, ohne Erfolg“, so Kattari. Auf privatem Grund konnte bislang keine Fläche für eine Plakatwand ausfindig gemacht werden. Auf Höhe der Raiffeisenbank wäre eine Plakatwand wünschenswert gewesen, wurde jedoch vom Eigentümer abgelehnt. Auch an der Bahnhofstraße, Ecke Mietenkamerstraße schien zunächst ein Platz möglich, doch die Erbengemeinschaft zog zurück. Klaus Noichl, selbst Eigentümer mehrere Flächen an der Bahnhofstraße meinte, man könne mit ihm darüber reden. Bürgermeister Kattari informierte, dass für die doch große Plakatwand, im Gespräch waren rund zehn Meter Länge, Fundamente gegossen werden müssen und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Eigentümer getroffen werden. Weitere Vorschläge für Plakatwände möglichst auf Gemeindegrund hatte Sepp Grießenböck. So könnte auf Höhe des Aldi-Parkplatzes eine Wand platziert werden, die sowohl von Fußgängern, Parkenden wie auch vom Straßenraum her sichtbar ist. Eine weitere Plakatwand wäre beim Penny-Parkplatz an der Friedhofsmauer möglich und auch im Kurpark könnte eine Wand entstehen. Möglich wäre auch der Bereich beim Wertstoffhof. Manfred Huber glaubt, dass Wahlplakatierung aus Tradition erfolge und weniger, um den Wählerwillen zu beeinflussen. Welchen Umfang eine Plakatwand haben müsste, zeigte Geschäftsführer Peter Enzmann. Um dem Grundsatz der Chancengleichheit folgezuleisten, müssen alle Parteien die Möglichkeit der Plakatierung erhalten, egal, ob sie dieses Angebot nutzen. Entsprechend groß müssen die Wände sein. 20 Plakate mit DIN A1 erfordern bereits zehn Quadratmeter Fläche. Auf die Frage von Tobias Beck, welche Mindestanzahl von Plakatwänden vorhanden sein müsse, konnte Enzmann keine Auskunft geben. Es müsse in jedem Ortsteil jedoch ausgewogen sein. Laut Beck sind Wahlplakate Nostalgie und sollten auf ein Minimum reduziert werden. Thomas Göls brachte als weiteren Standort den Reifinger Badesee ins Gespräch. Bürgermeister Kattari meinte, die Vorschläge werden nun gesammelt, geprüft und dann erneut im Gemeinderat beraten. Achim Stümpfl betonte, dass die Zahl der Tafeln nicht ausgebaut werden sollte und warnte vor Vandalismus. Zudem bedeute jede Wand auch Mehraufwand für die Bauhofmitarbeiter. In der Plakatierungsverordnung werden zudem das Anbringen von Bauzaunbannern, wie sie im Ortseingang Rottau und in Kucheln an der Bushaltestelle oder am Kreisverkehr nach Staudach-Egerndach zu sehen sind, geregelt. Darauf hingewiesen wurde zudem, wie mit Plakaten, die nicht zulässig aufgehängt wurden, verfahren wird. Zunächst wird der Eigentümer aufgefordert, das Plakat zu entfernen. Kommt dieser dem in einer gesetzten Frist nicht nach, kann die Gemeinde das Plakat entnehmen und die Kosten hierfür geltend machen. Zudem droht dann eine Geldbuße. Aufsteller, um auf besondere Veranstaltungen aufmerksam zu machen, sind weiterhin in begrenztem Ausmaß zulässig. Der Rat wird sich ein weiteres Mal mit der Verordnung auseinandersetzen, wenn mögliche Vorschläge für Plakatwände vorliegen. tb