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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr.135/2023

Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Markt Grassau, 21.11.2023.
Kattari, 1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Regelungen über Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt ab dem 04.12.2023 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Markt Grassau, 21.11.2023
Kattari, 1. Bürgermeister