Titel Logo
Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung Nr. 137/2023

Landratsamt Traunstein 4.16-6451.02-220005

Wasserrecht;

Erlass einer Verordnung über das Überschwemmungsgebiet des Überseer Bachs (Moosbach, Hindlinger Bach, Gewässer III. Ordnung) mit Tennbodenbach (Gewässer III. Ordnung, ausgebauter Wildbach) auf dem Gebiet der Gemeinden Grassau, Marquartstein und Übersee im Landkreis Traunstein

Hier: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Bekanntmachung des Landratsamtes Traunstein

Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens für das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelte Überschwemmungsgebiet des Überseer Bachs mit Tennbodenbach lagen der Verordnungsentwurf mit Erläuterungsbericht und zugehörigem Kartenmaterial in der Zeit vom 25.07.2022 bis einschl. 24.08.2022 in den Gemeinden Grassau, Marquartstein und Übersee sowie im Landratsamt Traunstein öffentlich zur Einsicht aus. Während der Einwendungsfrist wurden Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben.

Anstelle eines Erörterungstermins wird das Landratsamt Traunstein zur Erörterung der Bedenken und Anregungen (Einwendungen), die im oben genannten Verordnungsverfahren rechtzeitig erhoben wurden, sowie der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchführen.

Der zu behandelnde Sachverhalt wird in Form einer Zusammenfassung der vorgebrachten Äußerungen mit Stellungnahme der Behörden hierzu passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitgestellt. Ebenso sind Verordnungsentwurf, Erläuterung und Kartenmaterial hier noch einmal einsehbar.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt ab 04.12.2023.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 22.12.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue oder zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 08.12.2023 bis einschließlich 22.12.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, zu den bereitgestellten Informationen zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Überschwemmungsgebiet berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten bei der Online-Konsultation ist gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/wasserrecht-und-bodenschutz (Rubrik „Links").

Traunstein, den 21.11.2023
Landratsamt Traunstein
Christian Nebl, Abteilungsleiter