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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 138/2024

Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

EUR

EUR

gegenüber bisher

auf nunmehr

EUR

EUR verändert

a)

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

458.450

277.650

19.117.935

19.298.735

die Ausgaben

830.700

649.900

19.117.935

19.298.735

b)

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

309.000

1.004.400

5.639.800

4.944.400

die Ausgaben

150.600

846.000

5.639.800

4.944.400

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Markt Grassau, 20.11.2024
Kattari, 1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Regelungen über Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt ab dem 29.11.2024 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Markt Grassau, 20.11.2024
Kattari, 1. Bürgermeister