Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
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| EUR | EUR | gegenüber bisher | auf nunmehr |
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| EUR | EUR verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 458.450 | 277.650 | 19.117.935 | 19.298.735 | |
| die Ausgaben | 830.700 | 649.900 | 19.117.935 | 19.298.735 | |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 309.000 | 1.004.400 | 5.639.800 | 4.944.400 | |
| die Ausgaben | 150.600 | 846.000 | 5.639.800 | 4.944.400 | |
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Regelungen über Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt ab dem 29.11.2024 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.