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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 24/2024
Das Rathaus berichtet
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Erweiterung des Supermarkts in der Ortsmitte wird geplant

Aufstellungsbeschluss gefasst und Veränderungssperre erlassen

Für die Ortsmitte, das Zentrum der Gemeinde, ist ein funktionierender Einzelhandel sehr wichtig. Ein wichtiger Frequenz- und Kundenmagnet ist dabei ein Supermarkt im Ortszentrum. Um einen Vollsortimenter zu halten, wie Bürgermeister Stefan Kattari in der jüngsten Sitzung betonte, müssen künftige Bauleitplanungen eine Erweiterung des Supermarkts berücksichtigten. Folglich einigte sich das Gremium auf die Aufstellung eines Bebauungsplans „Grassau Ortsmitte-neu“.

Eine zukunftsorientierte Planung im Zentrum ist auch dahingehend notwendig, da nur noch begrenzte Mengen an Freiflächen vorhanden sind. Ein Lebensmittelgeschäft könne sich folglich nur auf diesen Freiflächen erweitern. Supermärkte sind in einer Größe von 800 bis maximal 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche in Grassau zulässig. Ein Supermarkt sei ein Schlüsselgeschäft und für ein belebtes Zentrum wichtig, betonte der Rathauschef. Er informierte, dass über mögliche Erweiterungen sowohl mit dem Grundstückeigentümer (VR-Bank) der vorhandenen Freifläche, wie auch mit den Betreibern des Lebensmittelgeschäfts Gespräche geführt wurden. Strategisch sollten die unbebauten Flächen nun planungstechnisch behandelt werden und ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, so der Rathauschef. Der Plan sollte die Bereiche Kaffeehaus mit Baufenster für Wohnbebauung nebst Tiefgarage und Grünfläche beinhalten. Möglicherweise könnte auch ein vorhabensbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Einstimmig votierte der Rat für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Sondergebiet Einzelhandel. Zum allgemeinen Ziel gehören eine gewerbliche Nutzung und Sicherung des Einzelhandels. Um die Planungen nicht zu behindern, wurde gleichzeitig eine Veränderungssperre für diesen Bereich erlassen. In den nächsten zwei Jahren beziehungsweise solange der Bebauungsplan noch nicht erstellt ist, können in diesem Bereich keine wesentlichen, baulichen Veränderungen vorgenommen werden, wenn diese den Zielen der Bauleitplanung entgegenstehen. Die Veränderungssperre wurde ebenfalls einstimmig erlassen.

Damit erübrigte sich dann auch der nächste Tagesordnungspunkt, der Vorbescheidsantrag zum Bau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Stellplätzen in diesem Bereich. Bürgermeister Kattari erinnerte, dass ein ähnlicher Antrag auf Vorbescheid schon einmal abgelehnt wurde. Dem neuerlichen Antrag werde nun aufgrund der Veränderungssperre widersprochen. Würden die beiden beantragten Gebäude errichtet, dann wäre es nicht mehr möglich, dass sich ein Vollsortimenter erweitern kann, so der Rathauschef. Einhellig votierte der Rat dafür, den Antrag auf Vorbescheid, da dieser den Planungszielen der Gemeinde entgegenstehe, abzulehnen. tb