der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters,
des Marktgemeinderats sowie des Kreistags
| 1. | Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12:00 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen. |
| 2. | Es besteht folgende Eintragungsmöglichkeit: |
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| Rathausverwaltung Grassau, Marktstr. 1 in Grassau, Zimmer 4 (Erdgeschoss – barrierefrei) |
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| Montag bis Freitag je von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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| Montag und Mittwoch je von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie |
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| Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
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| Zusätzlich werden folgende Eintragungszeiten ermöglicht: |
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| Samstag, 20. Dezember 2025 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am |
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| Mittwoch, 14. Januar 2026 von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
| 3. | Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden. |
| 4. | Personen, die sich eintragen wollen müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis oder ihren Reisepass vorlegen. |