Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 669.850 | 572.600 | 19.998.485 | 20.095.735 |
| die Ausgaben | 843.700 | 746.450 | 19.998.485 | 20.095.735 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 145.800 | 1.060.300 | 9.843.800 | 8.929.300 |
| die Ausgaben | 1.136.500 | 2.051.000 | 9.843.800 | 8.929.300 |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt wird von 2.150.000 € um 400.000 € vermindert und damit auf 1.750.000 € neu festgesetzt.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Regelungen über Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt ab dem 15.12.2025 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.