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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 150/2025

Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR verändert

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

669.850

572.600

19.998.485

20.095.735

die Ausgaben

843.700

746.450

19.998.485

20.095.735

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

145.800

1.060.300

9.843.800

8.929.300

die Ausgaben

1.136.500

2.051.000

9.843.800

8.929.300

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt wird von 2.150.000 € um 400.000 € vermindert und damit auf 1.750.000 € neu festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Markt Grassau, 26.11.2025
Kattari, 1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Regelungen über Verpflichtungsermächtigungen und Höchstbeträge der Kassenkredite des Marktes Grassau und des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ sowie die Steuerhebesätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt ab dem 15.12.2025 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Zi.Nr. 19, aus. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Markt Grassau, 26.11.2025
Kattari, 1. Bürgermeister