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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 149/2025

Bekanntmachung der Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Grassau

Mit Bescheid vom 14.11.2025 Nr. 4.40-FNP-7-2024 hat das Landratsamt Traunstein die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans des Marktes Grassau genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus des Marktes Grassau (Marktstraße 1, 83224 Grassau) zu den üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Ferner sind die Unterlagen auf der Homepage des Marktes Grassau (www.grassau.de) in der Rubrik „Leben & Wohnen -> Gemeindeentwicklung -> Bauleitplanung“ veröffentlicht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Markt Grassau, 03.12.2025
Stefan Kattari
1. Bürgermeister