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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 26/2026

Für die Benutzung der gemeindlichen Bücherei wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen:

Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Grassau

Die Bücherei hat die Aufgabe, allen Schichten der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Konfession, Staatsangehörigkeit oder Parteizugehörigkeit durch gemeinnützigen Verleih Bücher und andere Medien zur Unterhaltung, Information und Bildung zugänglich zu machen. Zur Verwirklichung und Umsetzung dieser Ziele wurde zwischen dem Markt Grassau und der Katholischen Kirchenstiftung Grassau in Verbindung mit dem Fachverband St. Michaelsbund ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen.

1. Anmeldung, Ausleihgebühren

Die Bücherei ist für jede Person zugänglich. Für jeden Besucher wird ein Leserausweis ausgestellt. Der Leserausweis ist nicht übertragbar und bleibt im Eigentum der Bücherei.

Die Gebühren für einen Leserausweis betragen pro Kalenderjahr einmalig für:

Erwachsene  —  8,- €

Kinder bis 14 Jahre  —  2,- €

Jugendliche, Studenten, Senioren (Ausweis)  —  6,- €

Familien  —  10,- €

Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per Banklastschrift.

Feriengäste mit Kurkarte oder Chiemgau Card bezahlen keine Gebühren. Dies gilt nicht für Jahreskurkarten.

Mit Aushändigung des Leserausweises erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an. Durch Unterschrift der Einverständniserklärung dürfen persönliche Daten büchereiintern gespeichert werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Die Erhebung dieser Daten erfolgt im Einklang mit der Benutzungsordnung der Bücherei und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz für den kirchlichen Datenschutz (KDG).

2. Ausleihe

Alle Ausleihprodukte sind sogenannte Medien. Jeder Benutzer kann maximal fünf Bücher, vier CDs, DVDs oder Hörbücher sowie unbegrenzt Spiele entleihen. Bereits ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die Ausleihfrist für Bücher, Hörbücher und Spiele beträgt vier Wochen; sie kann jeweils um diesen Zeitraum - bis zu zweimal - verlängert werden. Jedes Kind kann maximal zwei Tonies® für vier Wochen ausleihen. Eine Verlängerung von Tonies® ist nicht möglich.

Die Ausleihfrist für Zeitschriften und DVDs beträgt eine Woche, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Ausleihe aller Medien, außer Zeitschriften, DVDs, Tonies® kann auch telefonisch oder über den Web-Opac verlängert werden.

3. Mahngebühren

Bei Überschreiten der Ausleihfrist werden ab der zweiten Woche pro Medium und Woche jeweils 0,50 € eingefordert.

4. Behandlung der Medien

Sämtliche ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Das Weiterverleihen an Dritte ist nicht gestattet. Schäden sind zu melden. Für verlorene oder beschädigte Medien ist der Wiederbeschaffungswert zu leisten.

5. Verhalten in der Bücherei

Mit Betreten der Bücherei erkennt der Besucher die Benutzungsordnung an. Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Essen, Trinken und Rauchen ist nicht gestattet. Den Anweisungen des Büchereiteams ist Folge zu leisten.

Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

6. Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag  —  10.00 bis 11.00 Uhr

Dienstag  —  15.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag  —  17.00 bis 19.00 Uhr

zusätzlich Mittwoch  —  19.00 bis 20.00 Uhr

An Feiertagen ist die Bücherei geschlossen.

7. Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.03.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Benutzungsordnung vom 04.05.2019 außer Kraft.

Markt Grassau, 10.02.2026
Kattari, 1. Bürgermeister