Titel Logo
Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung Nr. 25/2026

Aufgrund Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband folgende

Haushaltssatzung 2026 des Schulverbandes Grassau, Landkreis Traunstein

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.555.800,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

793.600,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf beträgt

1. für die Umlage (Schjg. 1 - 4)

bei 313 Sch. je Sch 1.994,89 €

624.400,00 €

2. für die Umlage (Schjg. 5 - 10)

bei 262 Sch. je Sch. 2.002,67 €

524.700,00 €

3. für die Umlage (Schjg. 1 -10)

bei 191 Sch. je Sch. 1.081,15 €

206.500,00 €

insgesamt

1.355.600,00 €

Diese ungedeckten Beträge werden auf die beteiligten Gemeinden nach dem Schülerstand vom 01.10.2025 wie folgt umgelegt:

Gemeinde

Schjg./Zahl

Umlage

Umlage

Umlage

Umlagen

1 - 4

5 - 10

1 - 10

Gesamtbetrag

Grassau

1 - 4 / 271

540.615,00 €

5 - 10 / 137

274.366,00 €

1 - 10 / 148

160.011,00 €

974.992,00 €

Staudach- Egerndach

1 - 4 / 42

83.785,00 €

5 - 10 / 15

30.040,00 €

1 - 10 / 15

16.217,00 €

130.042,00 €

Marquartstein

5 - 10 / 28

56.075,00 €

1 - 10 / 28

30.272,00 €

86.347,00 €

Schulverbundsgemeinden (außerhalb des Schulverbandes)

Übersee

5 - 10 / 59

118.158,00 €

118.158,00 €

Unterwössen

5 - 10 / 12

24.032,00 €

24.032,00 €

Reit im Winkl

5 - 10 / 3

6.008,00 €

6.008,00 €

Schleching

5 - 10 / 8

16.021,00 €

16.021,00 €

1 - 4 / 313

624.400,00 €

5 - 10 / 262

524.700,00 €

1- 10 / 191

206.500,00 €

insgesamt

1 - 4 +5 - 10 / 575

1.355.600,00 €

(2) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf für Investitionen beträgt

1. Für die Umlage (Schjg. 1 - 4)

bei 313 Sch. je Sch. 1.366,13 €

427.600,00 €

2. für die Umlage (Schjg. 5 - 10)

bei 262 Sch. je Sch. 1.396,95 €

366.000,00 €

insgesamt

793.600,00 €

Diese ungedeckten Beträge werden auf die beteiligten Gemeinden nach der Zahl der Schüler wie folgt umgelegt:

Investitions-Umlage

Investitions-Umlage

Investitions-Umlagen

Gemeinde

Schjg./Zahl

1 - 4

5 - 10

Gesamtbetrag

Grassau

1 - 4 / 271

370.222,00 €

5 - 10 / 137

191.382,00 €

561.604,00 €

Staudach- Egerndach

1 - 4 / 42

57.378,00 €

5 - 10 / 15

20.954,00 €

78.332,00 €

Marquartstein

5 - 10 / 28

39.114,00 €

39.114,00 €

Schulverbundsgemeinden (außerhalb des Schulverbandes)

Übersee

5 - 10 / 59

82.420,00 €

82.420,00 €

Unterwössen

5 - 10 / 12

16.763,00 €

16.763,00 €

Reit im Winkl

5 - 10 / 3

4.191,00 €

4.191,00 €

Schleching

5 - 10 / 8

11.176,00 €

11.176,00 €

ingesamt

575

427.600,00 €

366.000,00 €

793.600,00 €

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Grassau, 06.02.2026
Kattari, Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 10.02.2026, Gz. 5.20-940-250006, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung beim Markt Grassau (Zi. 20) während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.