In Sachen Nutzung der neuen Turnhalle müssen sich alle weiterhin in Geduld üben, auch wenn dies schwerfällt, denn die Halle ist bereits seit eineinhalb Jahren aufgrund der schadhaften Deckenkonstruktion nicht nutzbar. Bevor mit der Sanierung der schadhaften Leimbinder begonnen wird, muss das Gerichtsgutachten anerkannt sein. Um nach der Anerkennung keine weitere Zeit zu verliehen, entschied nun der Marktgemeinderat, den Bürgermeister zur Beauftragung der Sanierung zu ermächtigen.
Die unendliche Geschichte der Grassauer 2,5 fach Turnhalle zieht sich weiter und Bürgermeister Stefan Kattari ist verärgert. Doch die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Was ihn besonders verärgert ist, dass Termine immer wieder verschoben werden und nun die mündliche Gerichtsverhandlung, ursprünglich angesetzt für April, weitere Male zuerst auf Mai und nun auf Juli verschoben wurde. Mit einer Nutzung noch in diesem Schuljahr kann nicht mehr gerechnet werden. „Wir wollen weder den Gutachter noch das Gericht beeinflussen, aber wir wollen endlich eine Freigabe, so dass mit der dringenden Sanierung der Leimbinder begonnen werden kann“, fordert Bürgermeister Kattari.
Die Chronologie des Schadens an der Turnhalle begann nur wenige Monate, nachdem die Halle im Oktober 2019 feierlich und voller Freude eröffnet wurde. Vier Monate später wurden bei einer Montage noch fehlender Sportgeräte Risse in den Leimbindern festgestellt. Es folgte eine vorsorgliche Sperrung der Halle sowie das Einholen verschiedener Gutachten und nach sechsmonatiger Sperrung konnte die Halle wieder benutzt werden. Wie der Rathauschef weiter berichtete, folgten Gespräche mit Bausachverständigen, Firmen und rechtliche Beratungen. Um den Schaden nicht selbst begleichen zu müssen, blieb der Gemeinde nur der Klageweg, der im Oktober 2021 mit Klageerhebung beschritten wurde. Ein Jahr später wurde die Halle von einer unabhängigen und vom Gericht bestellten Gutachterin besichtigt, die die Begutachtung bereits nach Ansicht des ersten von zwölf Leimbindern abbrach und die Totalsperrung der Halle anordnete.
Die Klage musste erweitert werden, da weitere Risse hinzugekommen waren und um die Voraussetzung für eine erneute, gerichtlich beauftragte Begutachtung zu geben. Wie Kattari bedauert, verzögern sich mit der Nichtnutzbarkeit der Halle auch die Sanierungsarbeiten an der Grund- und Mittelschule. Schließlich sollte die alte Turnhalle aus den 80er Jahren demnächst abgerissen und hier mit dem Bau eines neuen, dringend notwendigen Schulgebäudes begonnen werden. Doch die alte Turnhalle wird als Ersatz dringend benötigt und so muss auf die Freigabe der neuen Halle mit diesem Bauabschnitt gewartet werden. Im April 2023 wurden nach weiteren sieben Monaten dann die zwölf Leimbinder begutachtet und das Gutachten erstmals für Juni zugesagt. Doch es vergingen weitere Monate, bis das Gutachten endlich im Oktober 2023 der Gemeinde zur Einsicht übermittelt wurde. Alle Beteiligten haben nun die Möglichkeit auf Nachfragen. Damit dies nicht zu einer weiteren Verzögerung kommt, stellte der Markt Grassau den Antrag auf mündliche Verhandlung der Nachfragen.
Dem Antrag wurde stattgegeben und eine mündliche Gerichtsverhandlung für April 2024 in Aussicht gestellt. „Der Termin wurde nun mehrfach auf Juli verschoben“, ergänzte Kattari seine Ausführungen. Diese Verzögerung stößt auf Unverständnis. „Es geht hier um die Schüler und um die ehrenamtliche Vereinstätigkeit. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Nutzbarkeit der Turnhalle und einer Freigabe dieser Halle“, betonte der Rathauschef. Die Verhandlung ist so wichtig, um den Schaden auch gerichtlich festgestellt zu wissen, damit sich die Gemeinde um das Sanieren der Leimbinder kümmern kann. Zum Zeitpunkt des bestätigten Gutachtens werden keine Beweismittel vernichtet. Vergleichsangebote von Firmen, die sich auf dieses Schadensbild spezialisiert haben, könnten im Vorfeld eingeholt werden. Mit einer Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung der Sanierung könnte nach der Verhandlung sofort losgelegt werden, so Kattari und erklärte, dass es sich um einen Vorratsbeschluss handle.
Wie er erklärte, wird von einer Schadenssumme von 160.000 Euro für die Sanierung ausgegangen. Die Folgekosten aus der über eineinhalbjährigen Vollschließung sind ungleich höher und wachsen mit jedem Tag weiter an. „Wir würden bei der Sanierung in Vorleistung gehen, damit die Halle endlich wieder genutzt werden kann“, resümierte er. In einem Gerichtsverfahren müsse dann geklärt werden, wer zu welchen Teilen welche Kosten übernimmt und das könne viele Monate, wenn nicht Jahre dauern.
Einstimmig ermächtigte das Gremium den Bürgermeister, sobald das Gutachten festgestellt wurde, den wirtschaftlichsten Bieter mit der Sanierung zu beauftragen. tb