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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2026

Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Urlaubsreise, ob Sie noch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Ausweisdokumente können grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragt werden. Die Ausweispflicht gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Ihre persönliche Anwesenheit ist bei der Antragstellung erforderlich. Außerdem weisen wir darauf hin, dass bereits ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke erfasst werden müssen.

Seit Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder (ähnlich eines QR-Codes) für die Neuausstellung hoheitlicher Dokumente verarbeitet werden. Die Lichtbilder werden bei registrierten Fotostudios sowie bei DM-Drogeriemärkten erstellt. Ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass vor Ort im Passamt keine digitalen Passbilder erstellt werden können.

Bitte bringen Sie zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises folgendes mit:

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digitalen Lichtbild (QR-Code, kein Bild in Papierform)

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bisheriges Ausweisdokument

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die jeweilige Gebühr, diese muss bar oder mit EC-Karte bei der Beantragung entrichtet werden

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falls Ihr letztes Ausweisdokument nicht vom Markt Grassau ausgestellt wurde, benötigen wir zum einmaligen Datenabgleich die Geburtsurkunde oder ggf. die Heiratsurkunde

Es ist zu beachten, dass bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Ausweis oder die Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten vorzulegen ist. Einer der Erziehungsberechtigten muss beim Beantragen des Ausweisdokumentes anwesend sein! Bei alleinigem Sorgerecht muss eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt oder der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.

Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr und Reisepässe ab den 18. Lebensjahr ohne Einverständniserklärung der Eltern beantragt werden.

Die Einverständniserklärung können Sie sich auch im Internet unter www.grassau.de - Formularservice- herunterladen und ausdrucken.

Eine Verlängerung der Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen ist nicht möglich.

Personalausweis bis 24 Jahre

27,60 € Gültigkeit: 6 Jahre

Personalausweise ab 24 Jahren

46,00 € Gültigkeit: 10 Jahre

Lieferzeit: ca. 3 Wochen

Reisepass bis 24 Jahre

37,50 € Gültigkeit: 6 Jahre

Reisepass ab 24 Jahre

70,00 € Gültigkeit: 10 Jahre

Lieferzeit: ca. 5 Wochen

Express-Reisepass bis 24 Jahre

69,50 €

Express-Reisepass ab 24 Jahre

102,00 €

Lieferzeit: maximal eine Woche

Vorl. Personalausweis

10,00 €

Bitte informieren Sie sich vor einer Reise rechtzeitig über die in dem jeweiligen Land geltenden Einreisebestimmungen, entweder über das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de -Reiseinfos), im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes, ob das von Ihnen beantragte Dokument zur Einreise ausreichend ist.

Weitere Fragen können Sie auch telefonisch beim Passamt

unter 08641 4008-13

klären.