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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 37/2026

Grabschmuck auf den Wiesengrabflächen nicht erlaubt

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf aufmerksam machen, dass auf den Flächen des Wiesengrabes auf dem Friedhof Grassau KEIN Grabschmuck erlaubt ist.

Friedhofssatzung § 22b Satz 6:

„Die Graboberfläche des Urnenwiesengrabes wird durch den Markt Grassau gestaltet und gepflegt. Grabsteine oder sonstige Ausstattungen dürfen hier nicht angebracht werden. Ebenfalls ist auf dem gesamten Urnenwiesengrabplatz samt Umgriff untersagt, Kreuze, Kerzen, Grablichter, Grablampen, Blumen, Gestecke, Kränze sowie andere Dekorationen anzubringen. Lediglich unmittelbar vor und bis zu zwei Wochen nach der Bestattung ist es gestattet, auf dem Boden des zur Bestattung gewählten Segments Blumenschalen, Kränze oder Vasen aufzustellen.“

Wir bitten die Friedhofsbesucher höflich um Einhaltung der Regeln. Vom Friedhofspersonal entfernter Grabschmuck kann nicht zurückgegeben werden.

Markt Grassau, 02.03.2026
Friedhofsverwaltung