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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 6/2025
Agenda 21
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Agenda 21

Ursula Mayr (vorne links), Christian Mayr, Michael Griesbeck (Bündnis Bürger-PV Übersee), Matthias Fauser (rechts)

Sauberer Strom für Übersee und Genossenschaftsmitglieder

Am 8.3. fand eine Ortsbegehung zur geplanten Agri-PV in Übersee statt. Agri-PV bezeichnet die gleichzeitige Nutzung einer Fläche durch Landwirtschaft und Energieerzeugung durch Photovoltaik. Das Bündnis Bürger-PV Übersee hat alle Interessierten dazu eingeladen. Es engagiert sich ähnlich wie der Arbeitskreis erneuerbare Energien für die Energiewende in Bürgerhand oder durch Energiegenossenschaften. Die „Neue Energie Achental“ (NEA) möchte die Agri-PV in Übersee zukünftig betreiben. Die NEA ist eine Energiegenossenschaft, die die Energiewende im Achental voranbringen will. Sie wird von den neun Achentaler Gemeinden über das Ökomodell Achental unterstützt.

Daniela Griesbeck, Sprecherin des Bündnisses, hat die vielen Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der NEA und der Projektpartner, begrüßt. In fast zwei Stunden wurde an verschiedenen Stationen entlang der geplanten PV-Anlage detailliert informiert und sachlich diskutiert. Zusätzlich zu dem Potential an Dachanlagen in Grassau sind Freiflächenanlagen wie in Übersee wichtig, um im Achental insgesamt von Öl-Importen, Kohle-Strom usw. unabhängig zu werden. Ursula Mayr für die NEA erläuterte anhand eines Anschauungsbeispiels die Technik der bifazialen Glas-Glas Module, die zum Einsatz kommen sollen. Michael Griesbeck für das Bündnis Bürger-PV Übersee hatte anschauliche Illustrationen dabei. Matthias Fauser für die NEA erläuterte viele technische Details und ging auch auf kritische Fragen umfassend ein.

Die Anlieger und die Genossenschaftsmitglieder profitieren dreifach: Lokale Wertschöpfung, zusätzliche Steuereinnahmen für Übersee und ökologische Aufwertung der Fläche (siehe auch pv-uebersee.de). Jeder Haushalt im Achental soll direkt Strom aus der Anlage beziehen können. Am 6.4. steht ein Bürgerentscheid in Übersee an, in dem es um die Fortführung des Bauleitplanverfahrens geht. Wird das Bauleitplanverfahren durch das Bürgerbegehren gestoppt, kann nur noch auf der privilegierten Fläche entlang der Bahnlinie weiter geplant werden. Das entspricht etwa zwei Drittel der Fläche zwischen Sichlerweg und Friedhofstraße.