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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 44/2026

Haushaltssatzung

des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

20.534.485,-- €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.344.800,-- €

ab.

§ 2

1.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Marktes Grassau für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 4.000.000,-- € festgesetzt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 457.500,-- € festgesetzt.

§ 3

1.

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt des Marktes Grassau werden nicht festgesetzt.

2.

Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ werden nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,-- € festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Markt Grassau, 05.03.2026
Kattari, 1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung des Marktes Grassau wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

350 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 05.03.2026 (Gz. 5.20-940-250006) den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk und des Marktes Grassau (Art. 71 Abs. 2 GO) genehmigt.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann im Rathaus, Zi.Nr. 19 eingesehen werden. Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Markt Grassau, 20.03.2026
Kattari, 1. Bürgermeister