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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 7/2023
Das Rathaus berichtet
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Aus dem Marktgemeinderat

Weichen für die Ersatzbebauung Tennishallen gestellt

Bauanträge positiv beschieden- Bebauungsplanverfahren abgeschlossen

Nach langer Planungsphase können nun die alten, maroden Tennishallen einer Bebauung mit neuen Tennishallen und Wohngebäude für 48 Mitarbeiterwohnungen, vorgehalten den Hotelangestellten, weichen. Ein langes Kapitel um die Bebauung des Areals ist nach den Beschlüssen in der Marktgemeinderatssitzung, die jeweils eine Gegenstimme erhielten, abgeschlossen.

Zusammenfassend stellte Bürgermeister Stefan Kattari fest, dass der vorhabensbezogene Bebauungsplan aufgestellt wurde, um, anstelle der alten Tennishallen in ähnlicher Kubatur Gebäude mit Sportmöglichkeiten, darunter zwei Tennishallen und einer Mehrzweckhalle sowie für die Errichtung von 48 Mitarbeiterwohnungen, zu schaffen. „Wir halten dies für ein sinnvolles Projekt“, ergänzte der Rathauschef und betonte, dass die geforderten 109 Stellplätze nachgewiesen werden können. Zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan gehört auch der Durchführungsvertrag, der der Gemeinde unter anderem Sicherheit hinsichtlich der Nutzung der Wohnungen gibt. Dieser Vertrag mit dem Bauherrn wurde mehrfach beraten und beschlossen. Wie Kattari informierte, wurde mittlerweile die Schalung der alten Tennishallen entfernt, damit beim Abbruch keine Tiere, wie Fledermäuse, gefährdet werden. Zudem werde kurzfristig das Hydrantennetz ergänzt und am Samerweg ein zusätzlicher erstellt. Hans Genghammer erläuterte seine ablehnende Haltung, die nicht das komplette Vorhaben betreffe. Grundsätzlich sei es gut, dass die geplanten Tennishallen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Nicht gefallen habe ihm, dass es im Durchführungsvertrag nicht gelungen sei, dies wirklich für die Bürger abzusichern. Er könne nicht zustimmen, wenn nicht geregelt ist, dass die Hallen für die Bürger nutzbar und die Nutzung auch bezahlbar ist. Hierzu ergänzte der Rathauschef, dass hier die Chance moderne Tennishallen zu bekommen, bestehe. Er verwies darauf, dass es ein privates Bauvorhaben sei. Es wurde nie versprochen, dass diese Tennishallen uneingeschränkt und jederzeit nutzbar sind. Schließlich wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Ebenfalls mit jeweils einer Gegenstimme wurden die zwei getrennten Bauanträge, der zur Errichtung der Tennishallen, einer Mehrzweckhalle und zwei Parkgarage, sowie der Antrag zum Neubau von 48 Mitarbeiterwohnungen positiv beschieden. Tb