Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 19.117.935,-- € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.639.800,-- € |
| ab. | |
§ 2 | ||
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen |
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| des Marktes Grassau für Investitionen und |
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| Investitionsfördermaßnahmen wird auf | 0,-- € |
| festgesetzt. |
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| 2. | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen |
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| des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ |
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| für Investitionen und |
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| Investitionsfördermaßnahmen wird auf | 146.000,-- € |
| festgesetzt. |
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§ 3 | |
| 1. | Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 17.300.000,- € im Vermögenshaushalt des Marktes Grassau festgesetzt. |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ werden nicht festgesetzt. |
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) — 350 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. | |
§ 5 | ||
| 1. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite |
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| zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben |
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| nach dem Haushaltsplan wird auf | 2.000.000,-- € |
| festgesetzt. |
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| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite |
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| zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben |
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| nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs |
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| „Wasserwerk“ wird auf | 400.000,-- € |
| festgesetzt. |
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Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 27.03.2024 (Gz. 3.20-941-230005) den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Marktes Grassau (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann im Rathaus, Zi.Nr. 19 eingesehen werden. Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.