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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 40/2024

Haushaltssatzung des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

19.117.935,-- €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.639.800,-- €

ab.

§ 2

1.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

des Marktes Grassau für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird auf

0,-- €

festgesetzt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

des Eigenbetriebs „Wasserwerk“

für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird auf

146.000,-- €

festgesetzt.

§ 3

1.

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 17.300.000,- € im Vermögenshaushalt des Marktes Grassau festgesetzt.

2.

Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  350 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  350 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf

2.000.000,-- €

festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs

„Wasserwerk“ wird auf

400.000,-- €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Grassau, 28.03.2024
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 27.03.2024 (Gz. 3.20-941-230005) den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Marktes Grassau (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann im Rathaus, Zi.Nr. 19 eingesehen werden. Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Grassau, 28.03.2024
Markt Grassau
Kattari
1. Bürgermeister