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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 47/2026

Bekanntmachung des Marktes Grassau über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für Aufstellung des Bebauungsplans „Grassau Nord-West" (einfacher Bebauungsplan)

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 09.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Grassau Nord-West" beschlossen, sowie den Vorentwurf des Bebauungsplans „Grassau Nord-West" gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß §§ 2 ff. BauGB im Regelverfahren aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

 

 

Für das Gebiet werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

Städtebauliche und ortsplanerische Ziele

Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für moderate Nachverdichtung

Schaffung von neuem Wohnraum

Wahrung des Ortsbildes

Schaffung eines konsistenten, in sich stimmigen Planungskonzeptes für den Gesamtbereich

Berücksichtigung der Lage in einem wassersensiblen Bereich

Grünordnerische Ziele

Sicherung und Ergänzung der bestehenden Durchgrünung und Grünausstattung

Sicherung des Gewässerrandstreifens

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Grassau Nord-West", bestehend aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.12.2025 wird im Zeitraum vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 im Rathaus, Bauamt, Zimmer 17/OG, Anschrift: Marktstr. 1, 83224 Grassau, zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Grassau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB). 

Auf der Internetseite der Gemeinde unter www.grassau.de können in der Rubrik „Bürgerservice & Rathaus -> Gemeindeentwicklung -> Bauleitplanung" der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Grassau, 26.03.2026 
Stefan Kattari
1. Bürgermeister