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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 51/2023

Haushaltssatzung des Marktes Grassau (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Grassau folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  18.776.185,-- €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  11.929.600,-- €

ab.

§ 2

1.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

des Marktes Grassau für

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

wird auf  —  8.000.000,-- €

festgesetzt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

des Eigenbetriebs „Wasserwerk“

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

wird auf  —  172.000,-- €

festgesetzt.

§ 3

1.

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt des Marktes Grassau nicht festgesetzt.

2.

Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  350 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  350 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  —  2.000.000,-- €

festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Wirtschaftsplan des

Eigenbetriebs „Wasserwerk“ wird auf  —  400.000,-- €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Markt Grassau, 11.04.2023
Kattari
1. Bürgermeister

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 28.03.2023 (Az. 2.22-941-220007) den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Markt Grassau und des Eigenbetriebs Wasserwerk (Art. 71 Abs. 2 GO) genehmigt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann im Rathaus, Zi.Nr. 19 eingesehen werden. Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen erteilt Herr Gasteiger 08641/4008-21.

Markt Grassau, 11.04.2023
Kattari
1. Bürgermeister