zu Amtlichet Bekanntmachung Nr. 48/2024
Der Markt Grassau erlässt aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule des Marktes Grassau mit ihren Zweigstellen Bernau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching, Staudach-Egerndach und Unterwössen vom 13.07.2017, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 04.04.2022
Die gemäß § 1 Abs. 1 der Gebührensatzung in Anlage beigefügte Gebührenordnung, gültig ab dem Schuljahr 2022/2023 wird durch die Gebührenordnung, gültig ab dem Schuljahr 2024/2025 ersetzt.
Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.
Gebührenordnung gültig ab Schuljahr 2024/25 in der jeweils genehmigten Fassung des Marktgemeinderates Grassau siehe Seite.....
Zahlungsweise: für jeweils 1/3 Jahr durch Bankeinzug am 15. November, 15. Februar, 15. Mai.
Anmeldung immer für ein Schuljahr! Unterrichtsabschnitte: Beginnend jeweils am 01. September, 01. Januar, 01. Mai des Schuljahres. Musikalische Früherziehung beginnt jeweils am 1. Oktober.
Die Trägergemeinden Grassau, Bernau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching, Staudach-Egerndach und Unterwössen, der Freistaat Bayern sowie der Landkreis Traunstein und die Kreissparkasse Traunstein fördern die Musikschule in beträchtlichem finanziellen Ausmaß.
Nur durch diese Förderungen können wir hochqualifizierten Musikschulunterricht zu den aktuellen Gebühren anbieten.
Ermäßigung der Unterrichtsgebühren | |
| • | Ermäßigung der Unterrichtsgebühren für über 18-jährige kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Musikschüler sich noch in Ausbildung befindet oder eine Behinderung von über 50% vorliegt. |
| • | Sozialermäßigung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. |
| • | Blaskapellenermäßigung (ausgenommen Jugendkapellen) erhalten Mitglieder der Blaskapellen Bernau, Grassau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching und Unterwössen. Die Gebühren ermäßigen sich um 40% für Unterricht mit Instrumenten, die in der Kapelle benötigt werden. |
| Diese Ermäßigungsanträge sind im Büro der Musikschule oder über die Internetseite (Menüpunkt „Service“) erhältlich. |
| • | Gebührenerstattung für Schüler der Gemeinde Unterwössen: Das dritte und jedes weitere Kind unter 18 Jahren sind auf Antrag gebührenfrei. Für Schüler der Marktgemeinde Grassau ist der Antrag im Rathaus Grassau erhältlich. |
| • | Familienermäßigung wird automatisch für den zweiten und jeden weiteren Schüler aus einer Familie gewährt. |
| 2. Schüler 30 %, 3. Schüler und jeder weitere 55 % |
| • | Mehrfachermäßigung wird automatisch für das 2. und jedes weitere Instrumentalfach gewährt. 2. Instrument 30 %, 3. Instrument 55% |