Aus dem neuen Flächennutzungsplan werden künftig die Bebauungspläne entwickelt, dabei dient der Flächennutzungsplan als Planungsgrundlage, informierte Bürgermeister Stefan Kattari in der Marktgemeinderatssitzung.
Im Bereich Eichelreuth Nord, dem bereits bebauten Gewerbegebiet im Osten der Gemeinde, gehe es darum, im Bebauungsplan den Bestand in moderner Form aufzunehmen und die Grünstrukturen zu sichern. Auch das Einzelhandelskonzept wird in den Bebauungsplan Eingang finden, so Kattari weiter. Zur Diskussion stellte er eine PV-Pflicht auf den Dächern. Die gesetzliche Pflicht sehe vor, dass auf 30 Prozent der gewerblichen Flächen eine PV-Anlage installiert werden müsse. Möglich wäre, dies auf 50 Prozent zu erhöhen. „Das wäre ein Statement, könnte aber auch Probleme bereiten", sagte der Rathauschef. Laut Maximilian Wüstinger vom gleichnamigen Planungsbüro handle es sich um eine bestandsorientierte Planung, wobei die Baugrenzen großzügig gewählt wurden und der Bestand geprüft wurde. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung werde auch der Immissionsschutz überprüft. Werner Haslinger ergänzte, dass im Bebauungsplan auf die Zulässigkeit von Solaranlagen auf Parkplätzen hingewiesen werden soll. Auch meinte er, dass weiterhin auf Satteldächer beharrt werden sollte. Wüstinger fügte an, dass ab einer Dachgröße von über 50 Quadratmetern Flachdächer nicht mehr gestattet seien, somit Flachdächer nur auf Nebengebäuden realisiert werden können. Gerade bei großen Gebäuden könne eine Abwechslung zwischen Flach- und Satteldach guttun und dem Gebäude die Schwere nehmen, fügte Kathi Schmuck hinzu. Auch Dr. Winfried Drost erklärte, dass ein Flachdach mit Begrünung Sinn machen könnte, da dieses Regen- und Hagelereignisse besser verkrafte. Dem stimmte Wüstinger zu, der auch den Wasserablauf von Flachdächern mit Begrünung nannte. Kattari fügte an, dass manche großen Gebäude mit Satteldach noch wuchtiger werden. „Wenn ein Gebäude zu hoch ist, ist ein Satteldach nicht mehr ästhetisch", ergänzte er. Schließlich einigte sich der Rat mit einer Gegenstimme, dass Dachaufbauten als Satteldach auszuführen sind und ein Flachdach nur untergeordnet möglich ist. Auf Parkflächen sind Solaranlagen möglich und möglichst 50 Prozent der Dachflächen sind mit PV-Anlagen zu belegen. Diese Regelungen gelten nicht für den Bestand. Der Vorentwurf wird nun zur Beurteilung an die staatlichen Stellen weitergeleitet und die Öffentlichkeit kann den Vorentwurf einsehen.
Gleiches Verfahren wird auch für den Bebauungsplan „Grassau Ortsmitte", den Bereich entlang der Bundesstraße angewandt. Hierzu informierte der Rathauschef, dass in diesem Bereich dem Einzelhandel besondere Bedeutung zukomme und geregelt werde, dass erdgeschossige Räumlichkeiten für öffentliche oder halböffentliche Nutzung bewahrt werden. Folglich dürfe kein Wohnraum in Geschäftsräumen entstehen. Wüstinger ergänzte, dass die Bereiche sehr vital seien, ein Wandel zum Wohnen den Ort ändern würde und die Schaufensterfunktion wegfalle. „Wir wollen das schützen, was funktioniert", so Wüstinger. Mit diesen Maßgaben wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst und damit in die Bauleitplanung eingestiegen. Ausgestiegen aus der Bauleitplanung ist die Gemeinde im Bereich „Reifing Süd". Hier wird das Verfahren eingestellt. Grund für die Aufstellung eines Bebauungsplans war unter anderem die Bauabsicht, auf einem ehemaligen Gärtnereigelände ein Wohnbauprojekt mit 24 Wohnungen zu realisieren. Nun stellte sich jedoch heraus, dass für dieses Projekt die Erschließung nicht gesichert ist. Einstimmig votierte der Rat für die Einstellung des Verfahrens. tb