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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 9/2025
Das Rathaus berichtet
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Das Rathaus berichtet

Grabgebühren steigen zum 1. Mai

Neue Bestattungsformen am Grassauer Friedhof bedingen eine Änderung der Friedhofs- und Gebührensatzung, die in der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossen wurde.

Vor einigen Jahren, so erinnerte Bürgermeister Stefan Kattari, hatte der Markt Grassau ein Friedhofskonzept in Auftrag gegeben, das mittlerweile umgesetzt wurde. Hieraus entstanden neue, für die Grabbesitzer pflegefreie Bestattungsarten wie die Rosengräber und die Baumbestattung. Um diese neuen Bestattungsformen müsse die Friedhofssatzung nun ergänzt werden. Zudem sollte der Friedhof laut kommunalem Prüfungsverband eine kostendeckende Einrichtung sein, was aber in den letzten Jahrzehnten nicht erreicht werden konnte. Mit der Kalkulation der Gebühren wurde der kommunale Prüfungsverband beauftragt. Nachdem der Grassauer Friedhof eine parkähnliche Anlage sei, reiche eine Kostendeckung von 85 Prozent. Die restlichen 15 Prozent werden mit der Pflege der Grünanlagen verrechnet, welche die Gemeinde trägt. Wie Kattari informierte, hatte man zuletzt eine Kostendeckung von 69 Prozent erzielt. Das Defizit von 31 Prozent trug die Gemeinde. In Summe waren dies im Zeitraum 2020 bis 2024 insgesamt 286 000 Euro Unterdeckung. Die neue Kalkulation gelte für den Zeitraum von 2025 bis 2028. Ein Großteil der Grabarten wird teurer, ein kleinerer Teil günstiger, so Kattari. Die Grabnutzungsgebühr für ein Einzelgrab steigt von 600 Euro auf 900 Euro. Das Familiengrab kostet statt 1000 künftig 1290 Euro und das Wandgrab statt 1200 nun 1320 Euro (jeweils für 15 Jahre). Groß ist der Sprung bei Kindergräbern, die anstatt 300 künftig 645 Euro kosten. Die Gebühren für ein Urnenerdgrab steigen von 400 auf 740 Euro. Die Gebühr für das Urnenwiesengrab steigt von 300 auf 660 Euro. Ähnliches gilt für das anonyme Urnengemeinschaftsgrab, das von 300 auf 600 Euro steigt. Dafür werden die neuen Bestattungsformen Rosen- und Baumgrab günstiger. Die angesetzten 1400 Euro (Rosengrab) reduzieren sich nun auf 960 Euro. Die Baumbestattung, zunächst mit 1100 Euro kalkuliert, kann nun für 820 Euro angeboten werden. (Urnengräberpreise gelten jeweils für eine 10-jährige Laufzeit).

Bei einer Beerdigung kommen noch die Bestattungsgebühren hinzu. Bei diesen sind unter anderem Kosten für die Benutzung des Leichenhauses sowie des Vorplatzes geregelt. Bisher galt für eine eintägige Nutzung eine Gebühr von 125 €, ab zwei Tagen 250 €. Nun gilt pro Tag eine Gebühr von 85 €.

Ab wann diese Gebührensatzung greift, interessierte Tom Hagl und ob diese auch rückwirkend gilt. Hierzu erläuterte Kattari, dass die zum Zeitpunkt der Beauftragung, also zum Zeitpunkt einer Beerdigung geltende Satzung angewandt wird und die neue Satzung zum 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Rückwirkend werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Dr. Winfried Drost interessierte, warum die Urnenwiesengräber so im Preis steigen. Laut Kattari sei die Kalkulation ein komplexer Vorgang; es werden unter anderem verbrauchte Fläche aber auch Pflegeaufwand für den gesamten Friedhof eingerechnet. Wie die neuen Bestattungsformen angenommen werden, fragte Richard Schreiner. In den Rosengräbern fanden bereits zwei Bestattungen statt, die Nachfrage sei rege und das Interesse groß, so Kattari. Ohne weitere Diskussion wurde die neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

tb