Der Markt Grassau erlässt aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule des Marktes Grassau mit ihren Zweigstellen Bernau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching und Unterwössen vom 13.07.2017, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 15.04.2024.
Die gemäß § 1 Abs. 1 der Gebührensatzung in Anlage beigefügte Gebührenordnung, gültig ab dem Schuljahr 2024/2025 wird durch die Gebührenordnung, gültig ab dem Schuljahr 2026/2027 ersetzt.
Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.