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Grassauer Gemeindezeitung
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 58/2026

Gebührenordnung gültig ab Schuljahr 2026/27

in der jeweils genehmigten Fassung des Marktgemeinderates Grassau

 

 

Zahlungsweise: für jeweils 1/3 Jahr durch Bankeinzug am 01. Dezember, 01.März, 01. Juni

Anmeldung immer für ein Schuljahr! Unterrichtsabschnitte: Beginnend jeweils am 01. September, 01. Januar, 01. Mai des Schuljahres.

Musikalische Früherziehung beginnt jeweils am 1. Oktober.

Förderung von Kindern und Jugendlichen

Die Trägergemeinden Grassau, Bernau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching und Unterwössen, der Freistaat Bayern sowie der Landkreis Traunstein und die Kreissparkasse Traunstein fördern die Musikschule in beträchtlichem finanziellen Ausmaß. → Nur durch diese Förderungen können wir hochqualifizierten Musikschulunterricht zu den aktuellen Gebühren anbieten.

Ermäßigung der Unterrichtsgebühren

Ermäßigung der Unterrichtsgebühren für über 18-jährige kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Musikschüler sich noch in Ausbildung befindet oder eine Behinderung von über 50% vorliegt.

Sozialermäßigung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.

Blaskapellenermäßigung (ausgenommen Jugendkapellen) erhalten Mitglieder der Blaskapellen Bernau, Grassau, Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching und Unterwössen. Die Gebühren ermäßigen sich um 40% für Unterricht mit Instrumenten, die in der Kapelle benötigt werden.

Diese Ermäßigungsanträge sind im Büro der Musikschule oder über die Internetseite (Menüpunkt „Service“) erhältlich.

Gebührenerstattung für Schüler der Gemeinde Unterwössen: Das dritte und jedes weitere Kind unter 18 Jahren sind auf Antrag gebührenfrei. Für Schüler der Marktgemeinde Grassau ist der Antrag im Rathaus Grassau erhältlich.

Alle Anträge müssen jährlich neu gestellt und bis spätestens 15. September des Jahres vorliegen, andernfalls können die Ermäßigungen nicht gewährt werden!

Familienermäßigung wird automatisch für den zweiten und jeden weiteren Schüler aus einer Familie gewährt.

2. Schüler 30 %, 3. Schüler und jeder weitere 55 %

Mehrfachermäßigung wird automatisch für das 2. und jedes weitere Instrumentalfach gewährt. 2. Instrument 30 %, 3. Instrument 55%