Titel Logo
Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan „Presseläcker, 3. Änderung“

Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

Der Bebauungsplan „Presseläcker, 3. Änderung“ im Stadtteil Rodau ist von der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan kann mit der Begründung im Rathaus der Stadt Groß-Bieberau, Marktstraße 28, Groß-Bieberau, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Sprechzeiten während der Dienststunden eingesehen werden.

montags und dienstags

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

mittwochs

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Rodau Flur 5 Nr. 2/1 und 2/2.

Der Geltungsbereich kann dem nachfolgendem Kartenauszug entnommen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Groß-Bieberau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hingewiesen wird:

a)

auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie

b)

auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

Groß-Bieberau, den 09.01.2024
Anja Vogt
Bürgermeisterin