aufgrund des positiven Fundes in Nieder-Beerbach wurde eine neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone II und III erlassen.
Einzige Änderung ist die Pufferzone rund um den Fundort (blauer Kreis), in welcher bzgl. der Jagd und Forstwirtschaft die gleichen Reglungen gelten wie in der Kernzone. Betroffen sind Teile von Mühltal, Teile von Pfungstadt und Teile von Seeheim-Jugenheim. Maßgeblich für Jagd und Forstwirtschaft sind die Regelungen in Ziffer V der Allgemeinverfügung.
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