Titel Logo
Groß-Bieberauer Anzeigeblatt
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Stadt sucht Schöffen (ehrenamtliche Richter/innen)

Die Stadt Groß-Bieberau sucht für die ehrenamtliche Richtertätigkeit interessierte Bürger/innen als Schöffen und Jugendschöffen.

Die Stadt erstellt aus den eingegangenen Bewerbungen Vorschlagslisten, aus denen sich die Gerichte dann ihre Laienrichter auswählen.

Bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger zwischen 25 und 69 Jahren, der noch nicht wegen einer ernsten Sache selbst mit dem Gesetz in Konflikt geriet.

Schöffen wirken an Gerichtsverhandlungen im gleichen Umfang und mit gleicher Stimme mit, wie Berufsrichter. In der Regel werden diese Ehrenamtlichen bei zehn bis zwölf Verhandlungstagen im Jahr eingesetzt. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Wichtige Eigenschaften eines Laienrichters sind eine gute Menschenkenntnis, soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen und er/sie sollte, auch in extremen Situationen, vorurteilsfrei sein. Bewerber/innen für das Amt eines Jugendschöffen sollten auch erzieherisch begabt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Stadt Groß-Bieberau stellt derzeit die Vorschlagslisten für die Wahl zusammen. Ein Wahlausschuss beim Amtsgericht bestimmt, welche Bewerber/innen zu ehrenamtlichen Richtern ernannt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt ab dem 01. Januar 2024.

Bewerbungen für Interessenten mit Wohnsitz in Groß-Bieberau können beim Hauptamt der Stadt Groß-Bieberau (Herrn Stetter, Tel.: 06162/8006-18) abgegeben werden.