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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Groß-Bieberau

Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich Am Wittumsacker,

2. Änderung“

hier:

Aufstellungsbeschluss

Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der o.g. Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau hat in ihrer Sitzung am 18.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich Am Wittumsacker, 2. Änderung“ gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Verkehr der Stadt Groß-Bieberau hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 dem Entwurf des Bebauungsplans „Westlich Am Wittumsacker, 2. Änderung“ und der Begründung zugestimmt und die Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt im Westen von Groß-Bieberau, an der Westseite der Straße

Am Wittumsacker und umfasst das Flurstück 227 (Am Wittumsacker 10) und einen Teil der Straßenparzelle Flurstück Nummer 238 in Flur 2 in der Gemarkung Groß-Bieberau.

Die Lage des Geltungsbereichs ist der beigefügten Abbildung (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen.

Abbildung

Innerhalb des Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Erweiterungen im hinteren Teil des Anwesens Am Wittumsacker 10 geschaffen werden. Hierzu erfolgt eine Vergrößerung der bebaubaren Fläche. Außerdem wird eine zusätzliche Fläche für Garagen festgesetzt. Zusätzlich werden die textlichen Festsetzungen an die aktuellen Planungsanforderungen der Bauleitplanung angepasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Westlich Am Wittumsacker, 2. Änderung“ mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

04.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025

auf der auf der Internetseite der Stadt Groß-Bieberau (www.gross-bieberau.de) unter der Rubrik Bürgerservice > Rathaus > Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht wird. Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Groß-Bieberau, Marktstr. 28,

1. OG, Zimmer 7, 64401 Groß-Bieberau während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Groß-Bieberau sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Die Bekanntmachung kann ebenfalls unter der oben genannten Internetadresse eingesehen werden. Die Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen stehen auch auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche) im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse zu richten:

stadtverwaltung@gross-bieberau.de

Es besteht außerdem die Möglichkeit Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Groß-Bieberau, Marktstraße 28, 64401 Groß-Bieberau abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Groß-Bieberau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6, Absatz 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Stadt Groß-Bieberau hat in Übereinstimmung mit § 4b des BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten auf einen Dritten, hier das Planungsbüro

Dr.-Ing. Frank Volg, Groß-Bieberau, übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Groß-Bieberau, den 26.03.2025

Der Magistrat der Stadt Groß-Bieberau

Anja Vogt

Bürgermeisterin

Abbildung: Lage des Bebauungsplans „Westlich Am Wittumsacker, 2. Änderung“