Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 26.02.2025 in der Gemarkung: Groß-Bieberau
Flur: 1
Verfahrensgebiet: „Am Lehneberg 6“
am 31.03.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wirde der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekannt-machung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grund-stücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnise sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, den sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser bekanntmachung fällig.
Rechtsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, bei Stadt Groß-Bieberau, Marktstraße 28-30, 64401 Groß-Bieberau, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Groß-Bieberau, den 01.04.2025